Der Bericht ergibt sich aus der Wesentlichkeitsanalyse, nicht umgekehrt. Dort entscheidet sich, welche Datenpunkte Sie liefern müssen. CRISAM® bewertet Auswirkungen, Risiken und Chancen und ordnet ihnen automatisiert die zu berichtenden ESRS-Datenpunkte zu.
Rechtsstand: 23. September 2026
| Offener Punkt | Bereich | Einstufung | Status |
|---|---|---|---|
| Schwellenwert für Wesentlichkeit nicht beschlossen | Methodik | offen | |
| Datenpunkte zur Wertschöpfungskette fehlen | Umwelt | in Arbeit | |
| Stakeholderbefragung Lieferanten ausstehend | Soziales | in Arbeit | |
| Ziele je ESRS-Kategorie zugeordnet | Governance | erledigt |
Die CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, nach den European Sustainability Reporting Standards zu berichten, und stützt den Bericht auf eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft, und welche Nachhaltigkeitsthemen wirken finanziell auf das Unternehmen zurück?
Der Rahmen hat sich geändert. Die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 hat Anwendungsbereich und Pflichten überarbeitet, die Europäische Kommission hat im Juli 2026 überarbeitete Standards verabschiedet und dabei die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent gesenkt.
Fünf Stationen, die sich jedes Jahr wiederholen. Wer beim Bericht beginnt, erhebt leicht Daten, die gar nicht gefordert sind.
Wer hat welches Interesse? Die Stakeholder-Analyse ist der Wesentlichkeitsanalyse vorgelagert und keine bloße Ergänzung.
Auswirkungen, Risiken und Chancen werden erhoben und bewertet. Der Schwellenwert entscheidet, was als wesentlich gilt.
Aus den wesentlichen Themen ergibt sich, welche ESRS-Datenpunkte zu berichten sind. Alles andere entfällt.
Je Thema werden Ziele gesetzt, Maßnahmen verfolgt und die Daten erhoben, die der Bericht braucht.
Der Bericht entsteht aus denselben Daten, die das Jahr über gepflegt wurden, und wird anschließend geprüft.
Ändern sich Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette oder Standorte, ändert sich die Wesentlichkeit. Deshalb beginnt der Zyklus jedes Jahr bei den Stakeholdern und nicht bei der Datenerhebung.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinert. Wer nicht mehr berichtspflichtig ist, bleibt vom Thema trotzdem betroffen.
Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können freiwillig auf Grundlage eines vereinfachten Standards berichten. Die Kommission hat ihn auf Basis des von der EFRAG entwickelten freiwilligen Standards für kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet. Der VSME-Standard schützt zugleich vor übermäßigen Informationsanforderungen größerer Geschäftspartner.
Auch wer nicht selbst berichtspflichtig ist, erhält Datenanfragen. Berichtspflichtige Unternehmen brauchen Daten aus ihrer Wertschöpfungskette, und diese Anfragen erreichen auch Zulieferer ohne eigene Pflicht.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse beantwortet eine unternehmerische Frage, nicht nur eine regulatorische: Welche Nachhaltigkeitsthemen wirken sich finanziell auf das Unternehmen aus? Diese Bewertung lässt sich in das bestehende Risikomanagement integrieren, unabhängig von der Berichtspflicht.
Acht Schritte, die aufeinander aufbauen. Der Umfang des Berichts ergibt sich aus Schritt zwei, nicht aus dem Standard.
| Pflicht | Grundlage | Was verlangt wird | So bilden Sie es in CRISAM® ab |
|---|---|---|---|
| Stakeholder einbeziehen | CSRD, ESRS | Die Interessengruppen bestimmen und ihre Sicht auf die Nachhaltigkeitsthemen erheben, bevor über Wesentlichkeit entschieden wird | Prozess und Ergebnisse der Stakeholder-Analyse sind als der Wesentlichkeitsanalyse vorgelagerter Prozess in Dashboards abgebildet. Mit dem Fragebogenmodul befragen Sie Interessengruppen direkt über CRISAM®. |
| Doppelte Wesentlichkeitsanalyse | CSRD | Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft ebenso bewerten wie die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen | Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgt gemäß CSRD-Methodik. Auswirkungen, Risiken und Chancen werden einander gegenübergestellt, den Schwellenwert zur Wesentlichkeit legen Sie fest. |
| Auswirkungen, Risiken und Chancen bewerten | CSRD, ESRS | Je Thema bestimmen, wie schwerwiegend und wie wahrscheinlich die Auswirkung ist und welche finanzielle Wirkung daraus folgt | Die ESG-relevanten Finanzrisiken und Chancen sowie die ESG-Auswirkungen werden gemäß CSRD-Methodik bewertet und lassen sich in ein bestehendes Enterprise Risk Management integrieren. |
| ESRS-Datenpunkte zuordnen | ESRS | Aus den wesentlichen Themen ergibt sich, welche Datenpunkte zu berichten sind. Die überarbeiteten Standards haben diese Zahl deutlich gesenkt | Die vollständige Dokumentation der ESRS und die automatisierte Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind enthalten. |
| Ziele setzen und Maßnahmen verfolgen | ESRS | Je wesentlichem Thema Ziele festlegen, Maßnahmen ableiten und deren Umsetzung über die Zeit belegen | Evaluierung und Monitoring der ESG-Maßnahmen erfolgen workflowgestützt. Ziele lassen sich den ESRS-Kategorien zuordnen. |
| Wertschöpfungskette einbeziehen | CSRD, ESRS | Auswirkungen und Risiken enden nicht an den Unternehmensgrenzen. Vor- und nachgelagerte Stufen sind in die Betrachtung einzubeziehen | Stakeholder, Wertschöpfungsketten, Standorte und Regionen werden in der Oberfläche abgebildet. Über das Fragebogenmodul lässt sich die ESG-Relevanz von Interessengruppen erheben. |
| Bericht erstellen | CSRD, ESRS | Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und folgt der Struktur der Standards | Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Wesentlichkeits- und Stakeholder-Analysen sind zentral verfügbar und lassen sich in Dashboards und Berichten darstellen. Sämtliche ESRS-Kategorien stehen auf Deutsch und Englisch bereit. |
| Prüfung und Format | CSRD | Der Bericht wird geprüft und in einem maschinenlesbaren Format übermittelt | Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen an Disclosure-Management-Systeme übergeben, etwa SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG. Damit entsteht der Bericht im xbrl-Format. Über die Historisierungsfunktion werden die Daten revisionssicher gespeichert. |
Von der Stakeholder-Analyse bis zu den Datenpunkten, die tatsächlich zu liefern sind.
Wer sind die Interessengruppen, wie stark sind sie betroffen und wie groß ist ihr Einfluss? Das Ergebnis bildet die Grundlage für die anschließende Wesentlichkeitsanalyse.
Die Stakeholder-Analyse ist der Prozess vor der Wesentlichkeitsanalyse. Ihre Ergebnisse fließen in die Bewertung der Auswirkungen ein.
Direkt befragenInteressengruppen lassen sich über das Fragebogenmodul direkt erheben, statt die Einschätzung im Haus zu raten.
Regionen zählenStandorte und Regionen werden abgebildet, weil dieselbe Tätigkeit je nach Ort andere Auswirkungen hat.
Auswirkungen, Risiken und Chancen werden nach derselben Methodik bewertet wie die übrigen Unternehmensrisiken. So arbeiten ESG und Risikomanagement mit derselben Methodik.
| Thema | Art | Ausmaß | Wahrscheinlichkeit | Finanzielle Wirkung | Einstufung |
|---|---|---|---|---|---|
| Treibhausgasemissionen der Produktion | Auswirkung | sicher | mittel | ||
| Wasserverbrauch an Standorten mit Knappheit | Auswirkung | wahrscheinlich | mittel | ||
| Energiepreise und Umstellungskosten | Risiko | wahrscheinlich | hoch | ||
| Arbeitsbedingungen in der Lieferkette | Auswirkung | möglich | gering | ||
| Nachfrage nach emissionsarmen Produkten | Chance | wahrscheinlich | hoch | ||
| Abfallaufkommen in der Verwaltung | Auswirkung | sicher | gering |
Der Schwellenwert bestimmt, was als wesentlich gilt, und damit den Umfang des Berichts. Die Entscheidung wird nachvollziehbar dokumentiert.
| Thema | Auswirkung | Finanziell | Ergebnis | ESRS-Kategorie |
|---|---|---|---|---|
| Treibhausgasemissionen | wesentlich | Klimawandel | ||
| Energie und Umstellungskosten | wesentlich | Klimawandel | ||
| Wasserverbrauch | wesentlich | Wasser | ||
| Eigene Belegschaft | wesentlich | Soziales | ||
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | offen | Soziales | ||
| Abfall Verwaltung | nicht wesentlich | Kreislaufwirtschaft |
Aus den wesentlichen Themen ergibt sich die Liste der Datenpunkte, die zu liefern sind. Die Zuordnung erfolgt automatisiert statt über den Abgleich zweier Tabellen.
| Thema | ESRS-Kategorie | Datenpunkte | Datenquelle | Verantwortlich | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| Treibhausgasemissionen | Klimawandel | 41 | Energiedaten, Fuhrpark | Umwelt | |
| Energieverbrauch und Mix | Klimawandel | 18 | Abrechnungen | Facility | |
| Wasserentnahme | Wasser | 12 | Zählerdaten Standorte | Produktion | |
| Eigene Belegschaft | Soziales | 36 | Personalsystem | Personal | |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Soziales | 22 | Lieferantenbefragung | Einkauf | |
| Unternehmensführung | Governance | 19 | Gremienprotokolle | Recht |
| Thema | Offener Punkt | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Fragebogen an 38 Lieferanten noch nicht versendet | Einkauf |
| Wasserentnahme | Zählerdaten für zwei Standorte fehlen | Produktion |
Ziele werden den ESRS-Kategorien zugeordnet, Maßnahmen workflowgestützt verfolgt. Der Bericht zeigt später nicht nur Zahlen, sondern auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Am Ende werden die Datenpunkte an das System übergeben, das den Bericht erzeugt. Wesentlichkeit, Ziele und Maßnahmen bleiben in CRISAM® dokumentiert.
| Unterlage | Inhalt | Stand | Verantwortlich | Status |
|---|---|---|---|---|
| Stakeholder-Analyse | 9 Gruppen, Prozess und Ergebnis | 10.09.2026 | ESG-Team | |
| Doppelte Wesentlichkeitsanalyse | 118 IROs, 34 wesentlich | 10.09.2026 | ESG-Team | |
| ESRS Short-List | 216 Datenpunkte | 10.09.2026 | ESG-Team | |
| Datenerhebung | 148 von 216 Datenpunkten | laufend | Fachbereiche | |
| Ziele und Maßnahmen | Je ESRS-Kategorie | in Überarbeitung | Geschäftsführung | |
| Übergabe an Disclosure Management | Schnittstelle für das xbrl-Format | geplant 02/2027 | Finanzen |
Schwellenwert zur Wesentlichkeit, Ziele, Freigabe des Berichts.
Stakeholder-Analyse, Wesentlichkeitsanalyse, Zuordnung der Datenpunkte.
Integration der ESG-Risiken und Chancen in das Enterprise Risk Management.
Datenerhebung, Lieferantenbefragung, Übergabe an das Disclosure Management.
Die finanzielle Seite der doppelten Wesentlichkeit ist im Kern eine Risikobewertung. CRISAM® führt Risiken, Chancen und Auswirkungen innerhalb einer GRC-Plattform zusammen, statt ESG getrennt zu betrachten.
Die ESG-relevanten Finanzrisiken und Chancen werden gemäß CSRD-Methodik bewertet und lassen sich in ein bestehendes Enterprise Risk Management integrieren.
Mit dem ESG-Modul werden CSRD, ESRS, VSME, CSDDD und die EU-Entwaldungsverordnung abgedeckt.
Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen übergeben, etwa an SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG, für den Bericht im xbrl-Format.
Über die Historisierungsfunktion werden die Daten revisionssicher gespeichert. Wie CRISAM® ESG im Gesamtbild steht, zeigt die Seite ESG, den fachlichen Hintergrund der Beitrag CSRD und integriertes Risikomanagement.
Beide wurden von derselben Richtlinie (EU) 2026/470 geändert, und beide betreffen die Wertschöpfungskette. Sie verlangen aber Unterschiedliches: Die CSRD verlangt, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verlangt, in der Wertschöpfungskette tatsächlich zu handeln. Wer nur berichtet, erfüllt die Sorgfaltspflichten nicht, und umgekehrt.
| Kriterium | CSRD | CSDDD |
|---|---|---|
| Rechtsakt | Richtlinie (EU) 2022/2464 | Richtlinie (EU) 2024/1760 |
| Kern der Pflicht | Berichten nach den ESRS, gestützt auf die doppelte Wesentlichkeit | Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette wahrnehmen |
| Anwendungsbereich nach der Änderung | Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz | Mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz |
| Blickrichtung | Nach außen: Was berichtet das Unternehmen über sich | Nach innen: Was tut das Unternehmen in seiner Lieferkette |
| Was 2026 wegfiel | Die Pflicht zum Klimaübergangsplan | Das harmonisierte Haftungsregime der EU |
| Sanktionen | Nach nationalem Umsetzungsrecht | Gedeckelt auf 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes |
| Abbildung in CRISAM® | Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Datenpunkte, Bericht | Wertschöpfungsketten, Stakeholder, Maßnahmen, Nachweise |
Die Schwellenwerte liegen weit auseinander. Viele Unternehmen sind berichtspflichtig, ohne unter die Sorgfaltspflichten zu fallen. Die Arbeit überschneidet sich trotzdem: Wer seine Wertschöpfungskette für die Wesentlichkeitsanalyse ohnehin erfasst hat, verfügt über die Grundlage für beides. Mit dem ESG-Modul von CRISAM® werden CSRD, ESRS, VSME, CSDDD und die EU-Entwaldungsverordnung abgedeckt. Eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Normen und Standards.
Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.
Dann beginnen Sie bei den Stakeholdern. Prozess und Ergebnisse der Analyse werden in Dashboards abgebildet, die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen folgt der CSRD-Methodik.
Sie beginnen mit dem Import. Ergebnisse einer bereits erarbeiteten Wesentlichkeitsanalyse lassen sich übernehmen, auch über eine Schnittstelle, und anschließend im Modell weiterführen.
Dann ergänzen Sie ESG, ohne ein zweites System einzuführen. Die finanzielle Seite der doppelten Wesentlichkeit wird nach derselben Methodik bewertet wie die übrigen Unternehmensrisiken.
Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform und das CRISAM® ESG Modul, für die direkte Stakeholderbefragung zusätzlich das Fragebogenmodul. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.
Die CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, nach den European Sustainability Reporting Standards zu berichten, und stützt den Bericht auf eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft, und welche Nachhaltigkeitsthemen wirken finanziell auf das Unternehmen zurück?
Die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 ändert unter anderem die Richtlinien 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Nach der Mitteilung des Rates zur Annahme gelten die Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro, die Pflicht zum Klimaübergangsplan ist entfallen. Zuvor hatte die Richtlinie (EU) 2025/794 die Anwendung für die Wellen zwei und drei um zwei Jahre verschoben.
Sie betrachtet zwei Blickrichtungen. Die Auswirkungswesentlichkeit fragt, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Die finanzielle Wesentlichkeit fragt, welche Nachhaltigkeitsthemen finanziell auf das Unternehmen zurückwirken. Ein Thema ist wesentlich, wenn es in einer der beiden Richtungen über dem festgelegten Schwellenwert liegt. Aus den wesentlichen Themen ergibt sich der Umfang des Berichts.
Das hängt von Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ab, nicht vom Standard. Berichtet wird nur, was zu den wesentlichen Themen gehört. Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 überarbeitete Standards verabschiedet und dabei die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent gesenkt.
Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können freiwillig auf Grundlage eines vereinfachten Standards berichten. Die Kommission hat ihn auf Basis des von der EFRAG entwickelten freiwilligen Standards für kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet. Dieser VSME-Standard schützt zugleich vor übermäßigen Informationsanforderungen größerer Geschäftspartner.
Beide wurden von derselben Richtlinie (EU) 2026/470 geändert, und beide betreffen die Wertschöpfungskette. Sie verlangen aber Unterschiedliches: Die CSRD verlangt, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verlangt, in der Wertschöpfungskette tatsächlich zu handeln. Wer nur berichtet, erfüllt die Sorgfaltspflichten nicht, und umgekehrt.
Entscheidend ist, ob Wesentlichkeitsanalyse und Datenpunkte direkt miteinander verknüpft sind. Das CRISAM® ESG Modul bewertet Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels doppelter Wesentlichkeitsanalyse und verknüpft sie automatisiert mit den ESRS-Datenpunkten. Die vollständige Dokumentation der ESRS ist enthalten, sämtliche ESRS-Kategorien stehen auf Deutsch und Englisch bereit.
Durch die Übergabe an ein Disclosure-Management-System. Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und identifizierte Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen an Systeme wie SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG übergeben. Damit entsteht der Bericht nach CSRD oder VSME im xbrl-Format.
Die regulatorischen Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen.
Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.
In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Stakeholder, doppelte Wesentlichkeit, Schwellenwert, ESRS-Datenpunkte und die Übergabe an das Disclosure Management.
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