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Kurzantwort Zyklus Betroffenheit Pflichten Umsetzung Abgrenzung Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

CSRD umsetzen: von der doppelten Wesentlichkeit zum prüffähigen Bericht

Der Bericht ergibt sich aus der Wesentlichkeitsanalyse, nicht umgekehrt. Dort entscheidet sich, welche Datenpunkte Sie liefern müssen. CRISAM® bewertet Auswirkungen, Risiken und Chancen und ordnet ihnen automatisiert die zu berichtenden ESRS-Datenpunkte zu.

Rechtsstand: 23. September 2026

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CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
DASHBOARDS, Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Umwelt
84 %
Soziales
71 %
Unternehmensführung
78 %
Wertschöpfungskette
59 %
118IROs erfasst
34als wesentlich eingestuft
9Stakeholdergruppen
26offene Maßnahmen
Offene Punkte
Offener PunktBereichEinstufungStatus
Schwellenwert für Wesentlichkeit nicht beschlossenMethodikhochoffen
Datenpunkte zur Wertschöpfungskette fehlenUmweltmittelin Arbeit
Stakeholderbefragung Lieferanten ausstehendSozialesmittelin Arbeit
Ziele je ESRS-Kategorie zugeordnetGovernancegeringerledigt
Kurzantwort

Was ist die CSRD?

Die CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, nach den European Sustainability Reporting Standards zu berichten, und stützt den Bericht auf eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft, und welche Nachhaltigkeitsthemen wirken finanziell auf das Unternehmen zurück?

Der Rahmen hat sich geändert. Die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 hat Anwendungsbereich und Pflichten überarbeitet, die Europäische Kommission hat im Juli 2026 überarbeitete Standards verabschiedet und dabei die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent gesenkt.

RechtsaktRichtlinie (EU) 2022/2464
Geändert durchRichtlinie (EU) 2025/794 und (EU) 2026/470
StandardsESRS, überarbeitete Fassung von Juli 2026
UmsetzungÜber nationales Recht der Mitgliedstaaten
Der Zyklus

Der Bericht ist das Ergebnis, nicht der Anfang

Fünf Stationen, die sich jedes Jahr wiederholen. Wer beim Bericht beginnt, erhebt leicht Daten, die gar nicht gefordert sind.

Station 1

Stakeholder einbeziehen

Wer hat welches Interesse? Die Stakeholder-Analyse ist der Wesentlichkeitsanalyse vorgelagert und keine bloße Ergänzung.

Station 2

Doppelte Wesentlichkeit

Auswirkungen, Risiken und Chancen werden erhoben und bewertet. Der Schwellenwert entscheidet, was als wesentlich gilt.

Station 3

Datenpunkte zuordnen

Aus den wesentlichen Themen ergibt sich, welche ESRS-Datenpunkte zu berichten sind. Alles andere entfällt.

Station 4

Ziele, Maßnahmen, Daten

Je Thema werden Ziele gesetzt, Maßnahmen verfolgt und die Daten erhoben, die der Bericht braucht.

Station 5

Bericht und Prüfung

Der Bericht entsteht aus denselben Daten, die das Jahr über gepflegt wurden, und wird anschließend geprüft.

Ändern sich Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette oder Standorte, ändert sich die Wesentlichkeit. Deshalb beginnt der Zyklus jedes Jahr bei den Stakeholdern und nicht bei der Datenerhebung.

Anwendungsbereich

Der Kreis der Berichtspflichtigen hat sich 2026 geändert

Die Richtlinie (EU) 2026/470 hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinert. Wer nicht mehr berichtspflichtig ist, bleibt vom Thema trotzdem betroffen.

Was sich geändert hat

  • Nach der Mitteilung des Rates zur Annahme gelten die Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro
  • Für Unternehmen aus Drittstaaten gelten eigene Schwellen: 450 Millionen Euro Umsatz für Mutterunternehmen in der EU, 200 Millionen Euro für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen
  • Die Pflicht zum Klimaübergangsplan ist entfallen
  • Die Anwendung der Berichtspflichten für die Wellen zwei und drei wurde um zwei Jahre verschoben
  • Die überarbeiteten ESRS senken die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl um über 70 Prozent

Wenn Sie nicht mehr berichtspflichtig sind

Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können freiwillig auf Grundlage eines vereinfachten Standards berichten. Die Kommission hat ihn auf Basis des von der EFRAG entwickelten freiwilligen Standards für kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet. Der VSME-Standard schützt zugleich vor übermäßigen Informationsanforderungen größerer Geschäftspartner.

Der Druck kommt aus der Lieferkette

Auch wer nicht selbst berichtspflichtig ist, erhält Datenanfragen. Berichtspflichtige Unternehmen brauchen Daten aus ihrer Wertschöpfungskette, und diese Anfragen erreichen auch Zulieferer ohne eigene Pflicht.

Warum sich die Analyse trotzdem lohnt

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse beantwortet eine unternehmerische Frage, nicht nur eine regulatorische: Welche Nachhaltigkeitsthemen wirken sich finanziell auf das Unternehmen aus? Diese Bewertung lässt sich in das bestehende Risikomanagement integrieren, unabhängig von der Berichtspflicht.

Pflichten

Was die CSRD von Ihnen verlangt

Acht Schritte, die aufeinander aufbauen. Der Umfang des Berichts ergibt sich aus Schritt zwei, nicht aus dem Standard.

Pflicht Grundlage Was verlangt wird So bilden Sie es in CRISAM® ab
Stakeholder einbeziehen CSRD, ESRS Die Interessengruppen bestimmen und ihre Sicht auf die Nachhaltigkeitsthemen erheben, bevor über Wesentlichkeit entschieden wird Prozess und Ergebnisse der Stakeholder-Analyse sind als der Wesentlichkeitsanalyse vorgelagerter Prozess in Dashboards abgebildet. Mit dem Fragebogenmodul befragen Sie Interessengruppen direkt über CRISAM®.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse CSRD Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft ebenso bewerten wie die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgt gemäß CSRD-Methodik. Auswirkungen, Risiken und Chancen werden einander gegenübergestellt, den Schwellenwert zur Wesentlichkeit legen Sie fest.
Auswirkungen, Risiken und Chancen bewerten CSRD, ESRS Je Thema bestimmen, wie schwerwiegend und wie wahrscheinlich die Auswirkung ist und welche finanzielle Wirkung daraus folgt Die ESG-relevanten Finanzrisiken und Chancen sowie die ESG-Auswirkungen werden gemäß CSRD-Methodik bewertet und lassen sich in ein bestehendes Enterprise Risk Management integrieren.
ESRS-Datenpunkte zuordnen ESRS Aus den wesentlichen Themen ergibt sich, welche Datenpunkte zu berichten sind. Die überarbeiteten Standards haben diese Zahl deutlich gesenkt Die vollständige Dokumentation der ESRS und die automatisierte Zuordnung der zu berichtenden Datenpunkte zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind enthalten.
Ziele setzen und Maßnahmen verfolgen ESRS Je wesentlichem Thema Ziele festlegen, Maßnahmen ableiten und deren Umsetzung über die Zeit belegen Evaluierung und Monitoring der ESG-Maßnahmen erfolgen workflowgestützt. Ziele lassen sich den ESRS-Kategorien zuordnen.
Wertschöpfungskette einbeziehen CSRD, ESRS Auswirkungen und Risiken enden nicht an den Unternehmensgrenzen. Vor- und nachgelagerte Stufen sind in die Betrachtung einzubeziehen Stakeholder, Wertschöpfungsketten, Standorte und Regionen werden in der Oberfläche abgebildet. Über das Fragebogenmodul lässt sich die ESG-Relevanz von Interessengruppen erheben.
Bericht erstellen CSRD, ESRS Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und folgt der Struktur der Standards Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Wesentlichkeits- und Stakeholder-Analysen sind zentral verfügbar und lassen sich in Dashboards und Berichten darstellen. Sämtliche ESRS-Kategorien stehen auf Deutsch und Englisch bereit.
Prüfung und Format CSRD Der Bericht wird geprüft und in einem maschinenlesbaren Format übermittelt Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen an Disclosure-Management-Systeme übergeben, etwa SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG. Damit entsteht der Bericht im xbrl-Format. Über die Historisierungsfunktion werden die Daten revisionssicher gespeichert.
Umsetzung

CSRD umsetzen, Schritt für Schritt

Von der Stakeholder-Analyse bis zu den Datenpunkten, die tatsächlich zu liefern sind.

Wer sind die Interessengruppen, wie stark sind sie betroffen und wie groß ist ihr Einfluss? Das Ergebnis bildet die Grundlage für die anschließende Wesentlichkeitsanalyse.

CRISAM®Beispielwerte
✕Risk AG/ ESG
StakeholderIROsWesentlichkeitDatenpunkteMaßnahmenBericht
←Stakeholdergruppe erfassen

Gruppe und Relevanz

BEZEICHNUNG
Zulieferer Rohstoffe
KATEGORIE
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
BETROFFENHEIT
hoch
EINFLUSS
mittel
ERHEBUNGSWEG
Fragebogen über CRISAM®
REGION
Europa, Südostasien
BEGRÜNDUNG DER EINSTUFUNG
Hoher Anteil am Materialeinsatz, Standorte in Regionen mit Wasserknappheit
VERANTWORTLICH
Einkauf
ZULETZT GEPRÜFT
10.09.2026
Vorgelagert, nicht nebenher

Die Stakeholder-Analyse ist der Prozess vor der Wesentlichkeitsanalyse. Ihre Ergebnisse fließen in die Bewertung der Auswirkungen ein.

Direkt befragen

Interessengruppen lassen sich über das Fragebogenmodul direkt erheben, statt die Einschätzung im Haus zu raten.

Regionen zählen

Standorte und Regionen werden abgebildet, weil dieselbe Tätigkeit je nach Ort andere Auswirkungen hat.

StakeholderWEITER

Auswirkungen, Risiken und Chancen werden nach derselben Methodik bewertet wie die übrigen Unternehmensrisiken. So arbeiten ESG und Risikomanagement mit derselben Methodik.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
118IROs erfasst
52Auswirkungen
41Risiken
25Chancen
BEWERTUNG, Auswirkungen, Risiken und Chancen
ThemaArtAusmaßWahrscheinlichkeitFinanzielle WirkungEinstufung
Treibhausgasemissionen der ProduktionAuswirkunghochsichermittelwesentlich
Wasserverbrauch an Standorten mit KnappheitAuswirkunghochwahrscheinlichmittelwesentlich
Energiepreise und UmstellungskostenRisikomittelwahrscheinlichhochwesentlich
Arbeitsbedingungen in der LieferketteAuswirkungmittelmöglichgeringin Prüfung
Nachfrage nach emissionsarmen ProduktenChancemittelwahrscheinlichhochwesentlich
Abfallaufkommen in der VerwaltungAuswirkunggeringsichergeringnicht wesentlich
Verteilung nach ESRS-Themenbereich
KlimaSozialesGovernanceWasserKreislauf

Der Schwellenwert bestimmt, was als wesentlich gilt, und damit den Umfang des Berichts. Die Entscheidung wird nachvollziehbar dokumentiert.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
118IROs bewertet
34über dem Schwellenwert
11nur finanziell wesentlich
14nur auswirkungsbezogen
WESENTLICHKEIT, Beide Blickrichtungen je Thema
ThemaAuswirkungFinanziellErgebnisESRS-Kategorie
Treibhausgasemissionenüber Schwelleüber SchwellewesentlichKlimawandel
Energie und Umstellungskostenunter Schwelleüber SchwellewesentlichKlimawandel
Wasserverbrauchüber Schwelleunter SchwellewesentlichWasser
Eigene Belegschaftüber Schwelleunter SchwellewesentlichSoziales
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskettein Prüfungunter SchwelleoffenSoziales
Abfall Verwaltungunter Schwelleunter Schwellenicht wesentlichKreislaufwirtschaft
Wesentliche Themen je Kategorie
Klimawandel
12
Eigene Belegschaft
8
Unternehmensführung
7
Wasser und Ressourcen
7

Aus den wesentlichen Themen ergibt sich die Liste der Datenpunkte, die zu liefern sind. Die Zuordnung erfolgt automatisiert statt über den Abgleich zweier Tabellen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
34wesentliche Themen
216Datenpunkte zugeordnet
148Daten vorhanden
68Erhebung offen
ESRS SHORT-LIST, Datenpunkte je wesentlichem Thema
ThemaESRS-KategorieDatenpunkteDatenquelleVerantwortlichStatus
TreibhausgasemissionenKlimawandel41Energiedaten, FuhrparkUmweltvollständig
Energieverbrauch und MixKlimawandel18AbrechnungenFacilityvollständig
WasserentnahmeWasser12Zählerdaten StandorteProduktionteilweise
Eigene BelegschaftSoziales36PersonalsystemPersonalvollständig
Arbeitskräfte in der WertschöpfungsketteSoziales22LieferantenbefragungEinkaufoffen
UnternehmensführungGovernance19GremienprotokolleRechtin Prüfung
Offene Erhebungen
ThemaOffener PunktVerantwortlich
Arbeitskräfte in der WertschöpfungsketteFragebogen an 38 Lieferanten noch nicht versendetEinkauf
WasserentnahmeZählerdaten für zwei Standorte fehlenProduktion

Ziele werden den ESRS-Kategorien zugeordnet, Maßnahmen workflowgestützt verfolgt. Der Bericht zeigt später nicht nur Zahlen, sondern auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
+Neue Maßnahme
FILTERNSORTIERENESRSOFFEN
Emissionsbilanz für Scope 1 und 2 erstelltKlimawandel
ESRS E1Umwelterledigt
Schwellenwert zur Wesentlichkeit beschlossenMethodik
CSRDGeschäftsführungerledigt
Lieferantenfragebogen zu Arbeitsbedingungen versendenWertschöpfungskette
ESRS S2Einkauf31.10.2026
Zählerdaten für zwei Standorte anbindenWasser
ESRS E3Produktion30.11.2026
Ziel zur Emissionsminderung festlegenKlimawandel
ESRS E1Geschäftsführung31.12.2026
Energiebezug auf erneuerbare Quellen umstellenKlimawandel
ESRS E1Facility30.06.2027
Stakeholderbefragung für den nächsten Zyklus planenStakeholder
CSRDESG-Team31.03.2027
Schnittstelle zum Disclosure-Management einrichtenBericht
CSRDFinanzen28.02.2027
123›

Am Ende werden die Datenpunkte an das System übergeben, das den Bericht erzeugt. Wesentlichkeit, Ziele und Maßnahmen bleiben in CRISAM® dokumentiert.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ESG
Nachhaltigkeitsbericht, DatenstandGeschäftsjahr, Stand 3. Quartal
Klimawandel
Eigene Belegschaft
Unternehmensführung
Wertschöpfungskette
zugeordnetDaten vorhanden
UnterlageInhaltStandVerantwortlichStatus
Stakeholder-Analyse9 Gruppen, Prozess und Ergebnis10.09.2026ESG-Teamvollständig
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse118 IROs, 34 wesentlich10.09.2026ESG-Teamvollständig
ESRS Short-List216 Datenpunkte10.09.2026ESG-Teamvollständig
Datenerhebung148 von 216 DatenpunktenlaufendFachbereicheteilweise
Ziele und MaßnahmenJe ESRS-Kategoriein ÜberarbeitungGeschäftsführungin Prüfung
Übergabe an Disclosure ManagementSchnittstelle für das xbrl-Formatgeplant 02/2027Finanzenoffen
Geschäftsführung und Vorstand

Schwellenwert zur Wesentlichkeit, Ziele, Freigabe des Berichts.

ESG- und Nachhaltigkeitsteam

Stakeholder-Analyse, Wesentlichkeitsanalyse, Zuordnung der Datenpunkte.

Risikomanagement

Integration der ESG-Risiken und Chancen in das Enterprise Risk Management.

Finanzen, Einkauf und Fachbereiche

Datenerhebung, Lieferantenbefragung, Übergabe an das Disclosure Management.

Multi-Compliance

ESG-Risiken sind Risiken.

Die finanzielle Seite der doppelten Wesentlichkeit ist im Kern eine Risikobewertung. CRISAM® führt Risiken, Chancen und Auswirkungen innerhalb einer GRC-Plattform zusammen, statt ESG getrennt zu betrachten.

ESG im Enterprise Risk Management

Die ESG-relevanten Finanzrisiken und Chancen werden gemäß CSRD-Methodik bewertet und lassen sich in ein bestehendes Enterprise Risk Management integrieren.

Mehrere Regelwerke abgedeckt

Mit dem ESG-Modul werden CSRD, ESRS, VSME, CSDDD und die EU-Entwaldungsverordnung abgedeckt.

Anschluss an das Disclosure Management

Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen übergeben, etwa an SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG, für den Bericht im xbrl-Format.

Revisionssicher über die Jahre

Über die Historisierungsfunktion werden die Daten revisionssicher gespeichert. Wie CRISAM® ESG im Gesamtbild steht, zeigt die Seite ESG, den fachlichen Hintergrund der Beitrag CSRD und integriertes Risikomanagement.

Abgrenzung

CSRD und CSDDD

Beide wurden von derselben Richtlinie (EU) 2026/470 geändert, und beide betreffen die Wertschöpfungskette. Sie verlangen aber Unterschiedliches: Die CSRD verlangt, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verlangt, in der Wertschöpfungskette tatsächlich zu handeln. Wer nur berichtet, erfüllt die Sorgfaltspflichten nicht, und umgekehrt.

Kriterium CSRD CSDDD
Rechtsakt Richtlinie (EU) 2022/2464 Richtlinie (EU) 2024/1760
Kern der Pflicht Berichten nach den ESRS, gestützt auf die doppelte Wesentlichkeit Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette wahrnehmen
Anwendungsbereich nach der Änderung Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz Mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz
Blickrichtung Nach außen: Was berichtet das Unternehmen über sich Nach innen: Was tut das Unternehmen in seiner Lieferkette
Was 2026 wegfiel Die Pflicht zum Klimaübergangsplan Das harmonisierte Haftungsregime der EU
Sanktionen Nach nationalem Umsetzungsrecht Gedeckelt auf 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes
Abbildung in CRISAM® Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Datenpunkte, Bericht Wertschöpfungsketten, Stakeholder, Maßnahmen, Nachweise

Was das in der Praxis bedeutet

Die Schwellenwerte liegen weit auseinander. Viele Unternehmen sind berichtspflichtig, ohne unter die Sorgfaltspflichten zu fallen. Die Arbeit überschneidet sich trotzdem: Wer seine Wertschöpfungskette für die Wesentlichkeitsanalyse ohnehin erfasst hat, verfügt über die Grundlage für beides. Mit dem ESG-Modul von CRISAM® werden CSRD, ESRS, VSME, CSDDD und die EU-Entwaldungsverordnung abgedeckt. Eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Normen und Standards.

Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Die Wesentlichkeitsanalyse steht noch aus

Dann beginnen Sie bei den Stakeholdern. Prozess und Ergebnisse der Analyse werden in Dashboards abgebildet, die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen folgt der CSRD-Methodik.

Ausgangslage B

Eine Analyse liegt bereits vor, aber in einem anderen System

Sie beginnen mit dem Import. Ergebnisse einer bereits erarbeiteten Wesentlichkeitsanalyse lassen sich übernehmen, auch über eine Schnittstelle, und anschließend im Modell weiterführen.

Ausgangslage C

Sie führen bereits Risikomanagement in CRISAM®

Dann ergänzen Sie ESG, ohne ein zweites System einzuführen. Die finanzielle Seite der doppelten Wesentlichkeit wird nach derselben Methodik bewertet wie die übrigen Unternehmensrisiken.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform und das CRISAM® ESG Modul, für die direkte Stakeholderbefragung zusätzlich das Fragebogenmodul. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu CSRD

  • Die CSRD ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, nach den European Sustainability Reporting Standards zu berichten, und stützt den Bericht auf eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft, und welche Nachhaltigkeitsthemen wirken finanziell auf das Unternehmen zurück?

  • Die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 ändert unter anderem die Richtlinien 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Nach der Mitteilung des Rates zur Annahme gelten die Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro, die Pflicht zum Klimaübergangsplan ist entfallen. Zuvor hatte die Richtlinie (EU) 2025/794 die Anwendung für die Wellen zwei und drei um zwei Jahre verschoben.

  • Sie betrachtet zwei Blickrichtungen. Die Auswirkungswesentlichkeit fragt, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Die finanzielle Wesentlichkeit fragt, welche Nachhaltigkeitsthemen finanziell auf das Unternehmen zurückwirken. Ein Thema ist wesentlich, wenn es in einer der beiden Richtungen über dem festgelegten Schwellenwert liegt. Aus den wesentlichen Themen ergibt sich der Umfang des Berichts.

  • Das hängt von Ihrer Wesentlichkeitsanalyse ab, nicht vom Standard. Berichtet wird nur, was zu den wesentlichen Themen gehört. Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 überarbeitete Standards verabschiedet und dabei die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent gesenkt.

  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können freiwillig auf Grundlage eines vereinfachten Standards berichten. Die Kommission hat ihn auf Basis des von der EFRAG entwickelten freiwilligen Standards für kleine und mittlere Unternehmen verabschiedet. Dieser VSME-Standard schützt zugleich vor übermäßigen Informationsanforderungen größerer Geschäftspartner.

  • Beide wurden von derselben Richtlinie (EU) 2026/470 geändert, und beide betreffen die Wertschöpfungskette. Sie verlangen aber Unterschiedliches: Die CSRD verlangt, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verlangt, in der Wertschöpfungskette tatsächlich zu handeln. Wer nur berichtet, erfüllt die Sorgfaltspflichten nicht, und umgekehrt.

  • Entscheidend ist, ob Wesentlichkeitsanalyse und Datenpunkte direkt miteinander verknüpft sind. Das CRISAM® ESG Modul bewertet Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels doppelter Wesentlichkeitsanalyse und verknüpft sie automatisiert mit den ESRS-Datenpunkten. Die vollständige Dokumentation der ESRS ist enthalten, sämtliche ESRS-Kategorien stehen auf Deutsch und Englisch bereit.

  • Durch die Übergabe an ein Disclosure-Management-System. Erfasste Auswirkungen, Maßnahmen und identifizierte Datenpunkte lassen sich über Schnittstellen an Systeme wie SAP Sustainability Tower oder Lucanet ESG übergeben. Damit entsteht der Bericht nach CSRD oder VSME im xbrl-Format.

Belege

Quellen und Stand

Die regulatorischen Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen.

  • Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Volltext auf EUR-LexRechtsakt
  • Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, Änderung der Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und SorgfaltspflichtenÄnderung
  • Richtlinie (EU) 2025/794, Verschiebung der AnwendungÄnderung
  • Rat der Europäischen Union, Annahme der Vereinfachung, Schwellenwerte und ÄnderungenAnwendungsbereich
  • Europäische Kommission, überarbeitete ESRS und freiwilliger Standard, Juli 2026Standards
  • Europäische Kommission, Corporate sustainability reporting, ÜberblickEinordnung

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.

Nächster Schritt

Der Rahmen hat sich geändert. Die Grundlage bleibt die Wesentlichkeitsanalyse.

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Stakeholder, doppelte Wesentlichkeit, Schwellenwert, ESRS-Datenpunkte und die Übergabe an das Disclosure Management.

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