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Kurzantwort Zeitplan Betroffenheit Anforderungen Umsetzung Vergleich Wissen Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

DORA umsetzen: von der Gap-Analyse zum prüffähigen Nachweis

Die Anforderungen sind bekannt. In der Prüfung kommt es darauf an, ob Sie deren Umsetzung belegen können. CRISAM® führt IKT-Risiken, Kontrollziele, Vorfälle und Dienstleisterverträge in einem gemeinsamen Modell zusammen, von der Bewertung über Nachweis und Meldung bis zum Export.

Stand: 22. September 2026

Demo vereinbaren Anforderungen ansehen
CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
DASHBOARDS, DORA Compliance
IKT-Risikomanagement, Art. 5 bis 16
82 %
Vorfälle, Art. 17 bis 23
74 %
Testen, Art. 24 bis 27
61 %
Drittparteienrisiko, Art. 28 bis 44
68 %
148Verträge im Register
23kritisch oder wichtig
17offene Maßnahmen
4Vorfälle im Quartal
Offene Abweichungen
AbweichungBezugEinstufungStatus
Informationsregister unvollständigArt. 28hochoffen
Ausstiegsstrategie je kritischer DienstleistungArt. 28mittelin Arbeit
Testplan für kritische SystemeArt. 24mittelin Arbeit
Klassifizierungskriterien VorfälleArt. 18geringerledigt
Kurzantwort

Was ist DORA?

DORA ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Sie verpflichtet Finanzunternehmen und ihre IKT-Dienstleister, IKT-Risiken zu steuern, schwerwiegende Vorfälle zu melden, die Resilienz regelmäßig zu testen und alle Verträge über IKT-Dienstleistungen in einem Informationsregister zu führen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ist seit 17. Januar 2025 anzuwenden.

Konkretisiert wird sie durch technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, kurz RTS und ITS. Diese regeln Klassifizierung, Meldeformate und das Informationsregister im Detail.

RechtsaktVerordnung (EU) 2022/2554
Anwendbar seit17. Januar 2025
AufsichtBaFin in Deutschland, FMA in Österreich
GeltungsraumEU, unmittelbar geltend
Die Lage

DORA war kein Stichtag, sondern der Beginn einer laufenden Aufsicht

DORA ist kein einmaliges Projekt. Der Aufwand fällt laufend an, Quartal für Quartal.

16. Jan. 2025

KAIT, VAIT und ZAIT treten außer Kraft.

17. Jan. 2025

DORA ist unmittelbar anzuwenden, ohne nationale Umsetzung.

Seit 2025

Schwerwiegende Vorfälle sind zu melden. In Stunden, nicht in Wochen.

Jährlich

Das Informationsregister geht an die zuständige Aufsicht.

31. Dez. 2026

Die BAIT werden vollständig aufgehoben.

1. Jan. 2027

Für weitere Aufsichtsobjekte gilt das IKT-Risikomanagement nach Artikel 16.

Anwendungsbereich

Ob Sie betroffen sind, steht in Artikel 2

Der Anwendungsbereich endet nicht an Ihrer Unternehmensgrenze, sondern reicht bis zu den IKT-Dienstleistern und deren Unterauftragnehmern.

Diese Finanzunternehmen nennt die Verordnung

  • Kreditinstitute
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Wertpapierfirmen und Handelsplätze
  • Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Vermittler
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
  • Verwalter alternativer Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften
  • Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
  • Ratingagenturen

Wenn Sie IKT-Dienstleister sind

Ihre Verträge gehören in das Informationsregister Ihrer Kunden, bei kritischen oder wichtigen Funktionen samt der Unterauftragnehmer, die die Leistung erbringen. Wen die Europäischen Aufsichtsbehörden als kritischen IKT-Drittdienstleister einstufen, unterliegt zusätzlich einem eigenen Überwachungsrahmen.

Vereinfachter Rahmen für kleinere Unternehmen

Artikel 16 sieht statt der vollen Artikel 5 bis 15 einen vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen vor: für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, ausgenommene Zahlungsinstitute nach Richtlinie (EU) 2015/2366, ausgenommene Institute nach Richtlinie 2013/36/EU, ausgenommene E-Geld-Institute nach Richtlinie 2009/110/EG und kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Anforderungen

Die DORA Anforderungen in fünf Bereichen

Vier davon verlangen laufende Nachweise, nicht einmalige Dokumente.

Anforderungsbereich Artikel Geforderte Nachweise So bilden Sie es in CRISAM® ab
IKT-Risikomanagement Art. 5 bis 16 IKT-Risikomanagementrahmen, Verantwortung des Leitungsorgans, Strategie für digitale operationale Resilienz, Verzeichnis der IKT-Assets, Klassifizierung kritischer oder wichtiger Funktionen Das DORA Knowledge Pack bringt über 55 Bausteine und mehr als 700 Kontrollziele mit, gegliedert nach Unternehmensgröße und für IKT-Dienstleister. Kritische oder wichtige Funktionen werden klassifiziert, die abgeleiteten IKT-Dienstleistungen dokumentiert.
Behandlung, Klassifizierung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle Art. 17 bis 23 Prozess für die Behandlung von Vorfällen, Klassifizierung nach den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1772, Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung an die zuständige Behörde Vorfälle werden revisionssicher erfasst und lassen sich direkt für die regulatorische Meldepflicht exportieren. Die Historie bleibt direkt am Vorfall dokumentiert.
Testen der digitalen operationalen Resilienz Art. 24 bis 27 Testprogramm, mindestens jährliche Tests aller IKT-Systeme und Anwendungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, bedrohungsgeleitete Penetrationstests alle drei Jahre für bedeutende Finanzunternehmen Befunde und Abweichungen werden als Maßnahmen geführt und nachverfolgt, im selben Modell wie die Kontrollziele. Die DORA-Erweiterung ist mit dem Audit-Modul verbunden.
Management des IKT-Drittparteienrisikos Art. 28 bis 44 Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen zu IKT-Dienstleistungen, bei kritischen oder wichtigen Funktionen samt der Unterauftragnehmer, jährliche Übermittlung an die Aufsicht, vertragliche Mindestinhalte, Ausstiegsstrategien Das Informationsregister lässt sich auf Basis des bestehenden ISMS-Modells und mit Inhalten aus dem BCMS-Modul aufbauen, pflegen und exportieren. Ergänzend stehen Reports für Audits und Nachweispflichten bereit.
Vereinbarungen über den Informationsaustausch Art. 45 Freiwillig: Vereinbarungen über den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen innerhalb vertrauenswürdiger Gemeinschaften von Finanzunternehmen Wenn Sie teilnehmen, hinterlegen Sie die Vereinbarung als Nachweis beim zugehörigen Kontrollziel.
Umsetzung

DORA umsetzen, Schritt für Schritt

Von der Einordnung bis zum Informationsregister für die Aufsicht.

Der Assistent führt Sie durch die Einordnung und dokumentiert die Begründung. Sie bleibt im System gespeichert und steht im Audit zur Verfügung.

CRISAM®Beispielwerte
✕Risk AG/ ISMS DORA
BetroffenheitKontrollzieleRisikenVorfälleDienstleisterBerichte
←Betroffenheitsanalyse DORA

Einordnung des Unternehmens

ART DES FINANZUNTERNEHMENS
Kreditinstitut
ZULASSUNG UND AUFSICHT
BaFin, Deutschland
BESCHÄFTIGTE
310
BILANZSUMME
1,4 Mrd. EUR
ANWENDBARER RAHMEN
Voller Rahmen, Art. 5 bis 15
KRITISCHE ODER WICHTIGE FUNKTIONEN BENANNT
ja, 12 Funktionen
BEGRÜNDUNG FÜR DIE EINSTUFUNG
Keine Ausnahme nach Art. 16 Abs. 1, Zulassung nach CRR
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
BaFin
GEPRÜFT AM
12.09.2026
Vereinfachter Rahmen

Artikel 16 gilt unter anderem für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute und kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Kritische oder wichtige Funktion

Eine Funktion, deren Ausfall die Finanzleistung, die Solidität oder die Einhaltung der Zulassungsbedingungen erheblich beeinträchtigen würde.

Nachweis

Die Begründung bleibt am Objekt und lässt sich im Audit jederzeit aufrufen.

EinordnungWEITER

Der Anforderungskatalog teilt die Artikel in Bausteine auf und berechnet den Erfüllungsgrad. So sehen Sie, wo Lücken bestehen: bei welchem Kontrollziel, in welchem Artikel und wie gravierend.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
GAP-ANALYSE, Erfüllungsgrad je Anforderungsbereich
IKT-Risikomanagement, Art. 5 bis 16
82 %
Vorfälle, Art. 17 bis 23
74 %
Testen, Art. 24 bis 27
61 %
Drittparteienrisiko, Art. 28 bis 44
68 %
Informationsaustausch, Art. 45
40 %
Abweichungen nach Schwere
Sehr hochHochMittelGeringKeine
Größte Lücken
KontrollzielBezugIstSollSchwere
Ausstiegsstrategie je kritischer IKT-DienstleistungArt. 2814hoch
Testplan für kritische SystemeArt. 2424mittel
Unterauftragnehmer im RegisterArt. 2824mittel
Klassifizierungskriterien VorfälleArt. 1834gering
Verzeichnis der IKT-AssetsArt. 834gering

Informationen lassen sich gezielt und dezentral bei den Fachverantwortlichen einholen. Das reduziert den Aufwand bei Baseline-Audits, Reviews und Lieferantenbefragungen erheblich.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
+Neues Kontrollziel
FILTERNSORTIERENDORAOFFEN
Leitungsorgan trägt die LetztverantwortungGovernance und Organisation
Art. 5Vorstand100 %
IKT-Risikomanagementrahmen dokumentiertRahmenwerk
Art. 6CISO100 %
Verzeichnis der IKT-Assets gepflegtSchutz und Prävention
Art. 8IT-Betrieb75 %
Erkennung anomaler AktivitätenErkennung
Art. 10SOC60 %
IKT-GeschäftsfortführungsleitlinieReaktion und Wiederherstellung
Art. 11BCM55 %
Meldeprozess für schwerwiegende VorfälleVorfallsmanagement
Art. 17Compliance80 %
Kommunikationsplan für VorfälleKommunikation
Art. 14Kommunikation25 %
Ausstiegsstrategie je kritischer DienstleistungDrittparteien
Art. 28Einkauf25 %
Register der UnterauftragnehmerDrittparteien
Art. 28Einkauf0 %
123›

Vorfälle werden revisionssicher erfasst und für die Meldung exportiert. Die Fristen sind hinterlegt: vier Stunden ab der Klassifizierung, spätestens 24 Stunden ab Entdeckung, danach 72 Stunden und ein Monat.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
+Neuer Vorfall
FILTERNSORTIERENSCHWERWIEGENDQ3 2026
Ausfall ZahlungsverkehrsplattformDienstleister Nord IT Services
schwerwiegend04.08.2026gemeldet
Phishing-Welle mit KontozugriffEigene Infrastruktur
schwerwiegend28.08.2026Zwischenmeldung
Verzögerte Datensicherung KernbanksystemEigene Infrastruktur
nicht schwerwiegend02.09.2026intern
Störung KartenautorisierungDienstleister Pay Core
in Prüfung15.09.2026offen
Erhebliche Cyberbedrohung, freiwillige MeldungBedrohungslage Sektor
freiwillig19.09.2026übermittelt
Meldekette, Vorfall vom 28.08.2026
MeldungFristStatus
Erstmeldung4 Stunden ab Klassifizierung, spätestens 24 Stunden ab Kenntnisübermittelt
Zwischenmeldung72 Stunden nach der Erstmeldungin Arbeit
Abschlussmeldungspätestens einen Monat nach der letzten Zwischenmeldungoffen

Aus Befunden werden Maßnahmen mit Verantwortlichem und Termin, geführt im selben Modell wie die Kontrollziele. Der Bericht zeigt, was geplant, durchgeführt und noch offen ist.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
Testbericht digitale operationale ResilienzBerichtszeitraum 2026
Schwachstellenbewertung und Scans
Szenariobasierte Tests
Penetrationstests
Wiederherstellungstests
geplantdurchgeführt
System oder AnwendungTestartDurchgeführtBefundeStatus
KernbanksystemSzenariobasiert12.03.20263abgeschlossen
ZahlungsverkehrsplattformPenetrationstest28.04.20265Maßnahmen offen
Online-BankingSchwachstellenscan02.07.20262abgeschlossen
KartenautorisierungWiederherstellung19.08.20261in Prüfung
KundenportalSchwachstellenscan05.09.20264in Prüfung
MeldewesenSzenariobasiertgeplant 11/20260offen

Das Informationsregister bauen Sie aus dem bestehenden ISMS-Modell und den Inhalten des BCMS-Moduls auf, pflegen es dort und exportieren es. Ergänzend stehen Reports für Audits und Nachweispflichten bereit.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS DORA
148Verträge gesamt
23kritisch oder wichtig
31Unterauftragnehmer
6ohne Ausstiegsstrategie
INFORMATIONSREGISTER, Vertragliche Vereinbarungen
IKT-DienstleisterDienstleistungFunktionUnterauftragnehmerLandStatus
Nord IT ServicesRechenzentrumsbetriebkritisch2DEvollständig
Pay CoreKartenautorisierungkritisch3ATin Prüfung
Cloud AlpineCloud-Infrastrukturwichtig4IEvollständig
Secure Mail GroupE-Mail-Sicherheitwichtig1DEunvollständig
Core Banking SolutionsKernbanksystemkritisch2DEvollständig
Identity HubAuthentifizierungwichtig0ATin Prüfung
Data VaultArchivierungnicht kritisch0DEvollständig
Analytics PartnerBerichtswesennicht kritisch1PLvollständig
Export
AusgabeZweckStand
Informationsregister, strukturierte DateiÜbermittlung an die Aufsichtbereit
Informationsregister-ReportInterne Revision und Auditbereit
IKT-Vorfallsmeldung, ExportdateiMeldung an die Aufsichtbereit
CISO und IT-Leitung

IKT-Risikomanagementrahmen, Erkennung und Wiederherstellung.

Risikomanagement und Compliance

Einordnung neben NIS-2 und ISO/IEC 27001, Bericht an das Leitungsorgan.

Interne Revision

Prüfung der Nachweise bis zum Einzelfall.

Dienstleistersteuerung und Einkauf

Register, Vertragsinhalte, Unterauftragnehmer.

Multi-Compliance

Einmal erheben, mehrfach nutzen

Wer ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 betreibt, hat einen Teil der DORA-Nachweise bereits erbracht. CRISAM® bildet Mehrfachanforderungen über das Mapping der Kontrollzielfragen auf die Einzelnormen ab.

Ein Kontrollziel, mehrere Nachweise

Eine beantwortete Kontrollzielfrage gilt zugleich für DORA, ISO/IEC 27001 und NIS-2.

Redundanzen vermeiden

Mehrfachanforderungen lassen sich gemeinsam steuern, gerade in Lieferketten mit vielen IKT-Dienstleistern.

Bestehende Systeme bleiben

CRISAM® ergänzt Ihre vorhandenen Systeme und bindet sie über Schnittstellen an.

Ein Setup für vier Disziplinen

Die DORA-Erweiterung ist vollständig in ISMS, Business Continuity Management, Risikomanagement und Audit integriert.

Abgrenzung

DORA, NIS-2 und ISO/IEC 27001 im Vergleich

DORA ist nach Artikel 1 Absatz 2 in Bezug auf Finanzunternehmen ein sektorspezifischer Rechtsakt. Die DORA-Vorgaben haben deshalb Anwendungsvorrang gegenüber den NIS-2-Vorgaben zum Cybersicherheitsrisikomanagement und zum Meldewesen und verdrängen diese insoweit. Für Finanzunternehmen gelten in diesen Bereichen also die Anforderungen von DORA.

Kriterium DORA NIS-2 ISO/IEC 27001
Rechtsnatur EU-Verordnung, unmittelbar geltend, keine nationale Umsetzung nötig EU-Richtlinie, nationale Umsetzung nötig Internationale Norm, freiwillig und zertifizierbar
Wer betroffen ist Die in Artikel 2 aufgezählten Finanzunternehmen und ihre IKT-Drittdienstleister Wesentliche und wichtige Einrichtungen in den in der Richtlinie genannten Sektoren Jede Organisation, die ein Managementsystem betreiben oder zertifizieren lassen will
Verhältnis zueinander Sektorspezifischer Rechtsakt mit Anwendungsvorrang für Finanzunternehmen Wird für Finanzunternehmen beim Risikomanagement und beim Meldewesen verdrängt Keine Kollision, liefert die Struktur für beide Nachweiswege
Meldepflicht Erstmeldung binnen 4 Stunden ab Klassifizierung und spätestens 24 Stunden ab Entdeckung, Zwischenmeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats Keine behördliche Meldepflicht
Testen Mindestens jährlich für IKT-Systeme kritischer oder wichtiger Funktionen, bedrohungsgeleitete Penetrationstests alle drei Jahre für bedeutende Finanzunternehmen Keine vergleichbare Testvorgabe, die Wirksamkeit der Maßnahmen ist zu bewerten Interne Audits und Managementbewertung
Drittparteien Informationsregister, vertragliche Mindestinhalte, Ausstiegsstrategien, Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister Sicherheit der Lieferkette als Risikomanagementmaßnahme Lieferantenbeziehungen als Maßnahmen im Anhang A
Nachweis Nachweis gegenüber der Aufsicht, eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen Nachweis gegenüber der zuständigen nationalen Behörde Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
Aufsicht BaFin und FMA, dazu die Europäischen Aufsichtsbehörden für kritische IKT-Drittdienstleister Zuständige nationale Behörden Akkreditierte Zertifizierungsstellen

Was aus BAIT, VAIT, KAIT und ZAIT geworden ist

KAIT, VAIT und ZAIT sind mit Ablauf des 16. Januar 2025 außer Kraft getreten. Die BAIT gelten übergangsweise für Aufsichtsobjekte weiter, die bisher die BAIT angewendet haben und noch kein IKT-Risikomanagement nach DORA betreiben müssen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die BAIT vollständig aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für die betroffenen Aufsichtsobjekte Artikel 16 DORA. Eine Übersicht aller Regelwerke, die CRISAM® abdeckt, finden Sie unter Normen und Standards.

Wissen zum Thema

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In den Webinaren sehen Sie die Modelle live, auf denen auch die DORA-Erweiterung aufbaut.

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Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Ihr ISMS läuft bereits in CRISAM®

Dann bauen Sie auf Vorhandenem auf. Die DORA-Erweiterung setzt auf dem bestehenden ISMS-Modell auf, das Informationsregister lässt sich daraus und aus dem BCMS-Modul gezielt aufbauen. Bereits beantwortete Kontrollzielfragen gelten weiter.

Ausgangslage B

Sie starten mit DORA

Sie beginnen nicht bei null. Das DORA Knowledge Pack bringt über 55 Bausteine und mehr als 700 Kontrollziele mit, gegliedert nach Unternehmensgröße. Sie arbeiten einen vorhandenen Katalog ab, statt ihn selbst zu erstellen.

Ausgangslage C

Sie sind IKT-Dienstleister

Sie liefern die Nachweise, die Ihre Kunden für ihr Informationsregister benötigen. Das Knowledge Pack enthält dafür eigene Inhalte für IKT-Dienstleister.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform, das CRISAM® ISMS Modul und das DORA Knowledge Pack. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu DORA

  • DORA ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Sie verpflichtet Finanzunternehmen und ihre IKT-Dienstleister, IKT-Risiken zu steuern, schwerwiegende Vorfälle zu melden, die Resilienz regelmäßig zu testen und alle Verträge über IKT-Dienstleistungen in einem Informationsregister zu führen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ist seit 17. Januar 2025 anzuwenden.

  • DORA gilt für die in Artikel 2 aufgezählten Finanzunternehmen, darunter Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Sie gilt außerdem für IKT-Drittdienstleister, die diesen Unternehmen Dienstleistungen bereitstellen.

  • Artikel 16 sieht für bestimmte kleinere Unternehmen einen vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen anstelle der Artikel 5 bis 15 vor. Genannt sind kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, ausgenommene Zahlungsinstitute, ausgenommene Institute nach Richtlinie 2013/36/EU, ausgenommene E-Geld-Institute und kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

  • Nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/301 erfolgt die Erstmeldung innerhalb von vier Stunden ab der Klassifizierung als schwerwiegend und spätestens 24 Stunden ab Entdeckung. Die Zwischenmeldung folgt 72 Stunden nach der Erstmeldung, auch wenn sich der Status nicht geändert hat. Die Abschlussmeldung darf nicht später als einen Monat ab der aktuellsten Zwischenmeldung erfolgen.

  • Das Informationsregister erfasst nach Artikel 28 alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen von Drittdienstleistern. Bei Verträgen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, gehören auch die Unterauftragnehmer dazu, die die Erbringung der IKT-Dienstleistung sicherstellen. Das Register ist der Aufsicht jährlich zu übermitteln.

  • Alle IKT-Systeme und Anwendungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, sind mindestens einmal jährlich angemessen zu testen. Bedeutende Finanzunternehmen führen zusätzlich alle drei Jahre bedrohungsgeleitete Penetrationstests durch. Die Kriterien dafür stehen in Artikel 26 Absatz 8 und in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1190.

  • DORA ist nach Artikel 1 Absatz 2 in Bezug auf Finanzunternehmen ein sektorspezifischer Rechtsakt. Die DORA-Vorgaben haben deshalb Anwendungsvorrang gegenüber den NIS-2-Vorgaben zum Cybersicherheitsrisikomanagement und zum Meldewesen und verdrängen diese insoweit. Für Finanzunternehmen gelten in diesen Bereichen also die Anforderungen von DORA.

  • KAIT, VAIT und ZAIT sind mit Ablauf des 16. Januar 2025 außer Kraft getreten. Die BAIT gelten übergangsweise für Aufsichtsobjekte weiter, die bisher die BAIT angewendet haben und noch kein IKT-Risikomanagement nach DORA betreiben müssen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die BAIT vollständig aufgehoben, ab dem 1. Januar 2027 gilt für die betroffenen Aufsichtsobjekte Artikel 16 DORA.

Belege

Quellen und Stand

Die regulatorischen Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen.

  • Verordnung (EU) 2022/2554, DORA, Volltext auf EUR-LexRechtsakt
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772, Klassifizierung IKT-bezogener VorfälleKriterien
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/301, Meldung schwerwiegender IKT-bezogener VorfälleFristen
  • BaFin, DORA, Informationsregister, Meldewesen und Übergang der BAITAufsicht Deutschland
  • FMA, DORA, Anwendungsbereich, Vorfälle und TestenAufsicht Österreich

Stand dieser Seite: 22. September 2026. Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zu diesem Datum wieder.

Nächster Schritt

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In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Betroffenheit, Gap-Analyse, Vorfallsmeldung und Informationsregister.

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