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Kurzantwort Zeitplan Betroffenheit Pflichten Umsetzung Abgrenzung Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

EU AI Act umsetzen: vom AI-Inventar zum prüffähigen Nachweis

Am Anfang steht nicht die Frage, welche Pflichten gelten, sondern wo im Unternehmen überhaupt AI eingesetzt wird. CRISAM® erfasst AI-Funktionen in Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services, stuft sie ein und dokumentiert, was daraus folgt.

Rechtsstand: 23. September 2026

Demo vereinbaren Pflichten ansehen
CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
DASHBOARDS, Übersicht AI-Systeme
Minimales Risiko
24
Transparenzpflichtig
9
Hohes Risiko
5
Einstufung offen
7
45AI-Systeme erfasst
31in Cloud-Diensten
5mit hohem Risiko
18offene Maßnahmen
Offene Punkte je System
AI-SystemRolleEinstufungStatus
Bewerbervorauswahl im RecruitingBetreiberhohes Risikooffen
Kundenchat im ServiceportalAnbietertransparenzpflichtigin Arbeit
Textgenerator im MarketingBetreibertransparenzpflichtigin Arbeit
Prognose der ErsatzteilnachfrageBetreiberminimales Risikoerledigt
Kurzantwort

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie stuft AI-Systeme nach Risiko ein: unannehmbares Risiko und damit verboten, hohes Risiko mit umfangreichen Pflichten, Transparenzrisiko mit Hinweispflichten, minimales Risiko ohne besondere Anforderungen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern.

Der Zeitplan wurde geändert: Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, die Digital-Omnibus-Verordnung zur AI, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-AI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und, für AI in regulierten Produkten, auf den 2. August 2028.

RechtsaktVerordnung (EU) 2024/1689
In Kraft seit1. August 2024
Geändert durchVerordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026
GeltungsraumEU, unmittelbar geltend
Die Lage

Die Pflichten gelten gestaffelt, der Zeitplan wurde verschoben

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur AI hat die Termine für Hochrisiko-AI verschoben. Die folgenden Termine entsprechen dieser geänderten Fassung.

2. Feb. 2025

Begriffsbestimmungen, AI-Kompetenz und die verbotenen Praktiken gelten.

2. Aug. 2025

Pflichten für AI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, nationale Behörden und Governance.

2. Aug. 2026

Transparenzpflichten nach Artikel 50, Durchsetzung durch die Behörden beginnt.

2. Dez. 2026

Neue Verbote und das Ende der Übergangsfrist für Anbieter synthetischer Inhalte.

2. Dez. 2027

Hochrisiko-AI-Systeme nach Anhang III unterliegen den vollen Anforderungen.

2. Aug. 2028

Hochrisiko-AI in regulierten Produkten nach Anhang I muss alle Vorgaben erfüllen.

Anwendungsbereich

Ob Sie betroffen sind, entscheiden Risikoklasse und Rolle

Zuerst die Risikoklasse: Der Einsatzzweck des Systems bestimmt, wie viel verlangt wird. Dann die Rolle: Ob Sie die AI entwickeln oder einsetzen, führt zu unterschiedlichen Pflichten.

Die vier Risikoklassen

  • Unannehmbares Risiko. Praktiken, die eine klare Bedrohung für Sicherheit, Lebensgrundlagen und Rechte darstellen. Sie sind verboten, darunter schädliche Manipulation und soziale Bewertung.
  • Hohes Risiko. Systeme, die ernste Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen. Beispiele sind biometrische Identifizierung, Bewerberauswahl und Kreditwürdigkeitsprüfung.
  • Transparenzrisiko. Systeme, bei denen Menschen wissen müssen, dass sie mit einer Maschine zu tun haben. Dazu zählen Chatbots und generative Systeme.
  • Minimales Risiko. Die große Mehrheit der Systeme, ohne besondere Anforderungen.

Anbieter oder Betreiber

Die Verordnung unterscheidet zwischen denen, die ein AI-System entwickeln und in Verkehr bringen, und denen, die es einsetzen. Beide Rollen tragen Pflichten, aber nicht dieselben. Viele Unternehmen sind beides: Betreiber für zugekaufte Systeme, Anbieter für das, was sie selbst in ihr Produkt einbauen.

Der Einsatz ist oft nicht sichtbar

AI ist heute in vielen Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services enthalten, ohne dass sie beim Einkauf als solche ausgewiesen wurde. Ohne einen vollständigen Überblick über die eingesetzten AI-Funktionen bleibt jede Einstufung unvollständig.

Was für alle gilt

AI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025 unabhängig von der Risikoklasse: Wer AI-Systeme betreibt oder anbietet, sorgt dafür, dass die damit befassten Personen ausreichend Kenntnisse haben.

Pflichten

Was der EU AI Act von Ihnen verlangt

Acht Pflichtenbereiche. Welche davon für Sie gelten, hängt von der Risikoklasse und Ihrer Rolle ab.

Pflicht Gilt für Was verlangt wird So bilden Sie es in CRISAM® ab
AI-Systeme erfassen alle Bevor eine Einstufung möglich ist, muss bekannt sein, wo AI eingesetzt wird. Das schließt AI-Funktionen in zugekauften Anwendungen und Cloud-Diensten ein Zentrale Dokumentation aller AI-Systeme mit vollständigem Überblick über eingesetzte AI-Funktionen in Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services.
Einstufen nach Risikoklasse alle Je System bestimmen, ob es verboten ist, als hochriskant gilt, transparenzpflichtig ist oder unter minimales Risiko fällt. Die Einstufung ist zu begründen Das Dashboard Übersicht AI-Systeme zeigt alle erfassten Systeme mit Klassifizierung, Status, Risikoeinstufung und Verantwortlichkeiten.
Verbotene Praktiken unterlassen alle Praktiken mit unannehmbarem Risiko sind untersagt, darunter schädliche Manipulation, soziale Bewertung und die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte Systeme, die in diese Kategorie fallen, sind im Modell als solche gekennzeichnet. Der Nachweis, dass sie nicht eingesetzt werden, ist Teil der Dokumentation.
AI-Kompetenz sicherstellen alle Die mit AI-Systemen befassten Personen müssen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse Verantwortlichkeiten je System sind hinterlegt. Schulungsnachweise lassen sich als Maßnahme mit Verantwortlichem und Frist führen.
Pflichten für Hochrisiko-AI, Anbieterseite Anhang I und III Risikobewertung und Risikominderung, hochwertige Trainingsdaten, Protokollierung zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, technische Dokumentation, Information der Betreiber, menschliche Aufsicht sowie Robustheit, Cybersicherheit und Genauigkeit Risiken, Kontrollen, Maßnahmen und Compliance-Anforderungen werden je System im Kontext der gesamten GRC-Plattform abgebildet. Die Detailansicht zeigt Risikobewertung, Maßnahmenstatus und Dokumentation der Anforderungen.
Pflichten für Hochrisiko-AI, Betreiberseite Anhang I und III Wer ein Hochrisiko-System einsetzt, ohne es selbst entwickelt zu haben, trägt eigene Pflichten aus der Verordnung CRISAM® deckt Anbieter- und Betreiberpflichten ab und unterstützt sowohl Organisationen, die AI-Systeme entwickeln, als auch jene, die AI einsetzen.
Transparenzpflichten Artikel 50 Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem AI-System zu tun haben. Für Anbieter synthetischer Inhalte endete die Übergangsfrist am 2. Dezember 2026 Je System ist hinterlegt, welche Hinweispflicht greift und wie sie umgesetzt wurde. Der Stand fließt in den Bericht AI-Systeme ein.
Nachweis gegenüber Aufsicht und Kunden alle Die Einhaltung ist zu dokumentieren und auf Verlangen zu belegen, gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber Geschäftspartnern Die Dokumentation zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen ist strukturiert, revisionssicher und auditfähig. Management- und Compliance-Reports unterstützen Audits und regulatorische Nachweise.
Umsetzung

Den EU AI Act umsetzen, Schritt für Schritt

Vom ersten Inventar bis zum Bericht, der die Einstufung jedes Systems belegt.

Jedes AI-System wird mit einem eigenen Eintrag erfasst: wo es läuft, wer es verantwortet, welche Rolle Sie dabei einnehmen und welche Daten es verarbeitet.

CRISAM®Beispielwerte
✕Risk AG/ AI Managementsystem
AI-SystemeEinstufungAnforderungenMaßnahmenVerknüpfungBerichte
←AI-System erfassen

Grunddaten und Rolle

BEZEICHNUNG
Bewerbervorauswahl im Recruiting
EINGESETZT IN
Bewerbermanagement, Cloud-Dienst
ROLLE
Betreiber
FACHBEREICH
Personal
ZWECK
Vorauswahl eingehender Bewerbungen
DATENGRUNDLAGE
Bewerbungsunterlagen, personenbezogen
BESCHREIBUNG DER AI-FUNKTION
Reiht Bewerbungen nach Übereinstimmung mit dem Anforderungsprofil
VERANTWORTLICH
Leitung Personal
ERFASST AM
14.09.2026
AI ist oft eingekauft

AI-Funktionen stecken in Anwendungen und Cloud-Diensten, ohne im Einkauf so benannt zu sein. Der Blick in die Vertragsunterlagen lohnt.

Anbieter oder Betreiber

Wer ein System selbst entwickelt und in Verkehr bringt, ist Anbieter. Wer es einsetzt, ist Betreiber. Beide Rollen tragen Pflichten.

Verbindung zum Datenschutz

Verarbeitet das System personenbezogene Daten, gehört es auch ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

GrunddatenWEITER

Die Einstufung bestimmt den Aufwand. Sie wird begründet und bleibt nachvollziehbar, auch wenn sich das System später ändert.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
45AI-Systeme erfasst
38eingestuft
7Einstufung offen
0verbotene Praktiken
EINSTUFUNG, Verteilung nach Risikoklasse
VerbotenHochTransparenzMinimalOffen
Systeme mit hohem Risiko
AI-SystemFachbereichRolleBegründungStatus
Bewerbervorauswahl im RecruitingPersonalBetreiberAuswahl von Beschäftigtenoffen
Bonitätsbewertung im VertriebFinanzenBetreiberKreditwürdigkeitin Arbeit
Zutritt mit GesichtserkennungFacilityBetreiberBiometrische Identifizierungin Arbeit
Leistungsbewertung im AußendienstVertriebBetreiberBewertung von Beschäftigtenin Prüfung
Sicherheitsassistent im ProduktEntwicklungAnbieterBestandteil eines regulierten Produktsin Prüfung

Je eingestuftem System wird bewertet, welche Anforderung erfüllt ist und woran sich das belegen lässt. Der Stand lässt sich je System und insgesamt auswerten.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
ANFORDERUNGEN, Erfüllungsgrad, Systeme mit hohem Risiko
Risikobewertung und Risikominderung
72 %
Daten und Daten-Governance
58 %
Technische Dokumentation
64 %
Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
47 %
Menschliche Aufsicht
55 %
Größte Lücken
AnforderungAI-SystemIstSollSchwere
Protokollierung der ErgebnisseBewerbervorauswahl14hoch
Nachweis der DatenqualitätBonitätsbewertung14hoch
Menschliche Aufsicht geregeltZutritt mit Gesichtserkennung24mittel
Technische Dokumentation vollständigSicherheitsassistent24mittel
Hinweis auf AI-EinsatzKundenchat im Serviceportal34gering
Bewertungsstand aller eingestuften Systeme
VollständigTeilweiseBegonnenOffenEntfällt

Für jede Lücke legen Sie eine Maßnahme mit Verantwortlichem und Frist an. Der Fortschritt fließt in dieselbe Auswertung zurück, in der die Lücke sichtbar wurde.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
+Neue Maßnahme
FILTERNSORTIERENHOHES RISIKOOFFEN
Inventar der AI-Systeme abgeschlossenAlle Fachbereiche
ErfassungIT-Governanceerledigt
AI-Richtlinie beschlossen und veröffentlichtGovernance
AI-KompetenzGeschäftsführungerledigt
Protokollierung der Auswahlergebnisse einrichtenBewerbervorauswahl
Hohes RisikoPersonal31.10.2026
Hinweis auf AI-Einsatz im Chat ergänzenKundenchat
Artikel 50Service30.11.2026
Kennzeichnung synthetischer Inhalte umsetzenTextgenerator Marketing
Artikel 50Marketing30.11.2026
Datenqualität der Bonitätsbewertung belegenBonitätsbewertung
Hohes RisikoFinanzen31.03.2027
Menschliche Aufsicht am Zutrittssystem regelnGesichtserkennung
Hohes RisikoFacility30.06.2027
Schulung für AI-Anwenderinnen und AnwenderAlle Fachbereiche
AI-KompetenzPersonal31.12.2026
123›

AI-Governance ist kein separates Thema. Jedes System ist mit denselben Objekten verknüpft wie Informationssicherheit, Datenschutz und Risikomanagement.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
45AI-Systeme
29mit personenbezogenen Daten
34mit Asset im ISMS
11mit eigenem Risiko im Register
VERKNÜPFUNG, AI-System zu Managementsystem
AI-SystemAsset im ISMSVerarbeitung im DSMSRisiko im RegisterKontrolle im IKS
Bewerbervorauswahl im Recruitingjajajaja
Bonitätsbewertung im Vertriebjajajaja
Zutritt mit Gesichtserkennungjajaoffennein
Kundenchat im Serviceportaljajaneinnein
Textgenerator im Marketingjaoffenneinnein
Prognose der Ersatzteilnachfragejaneinneinnein
Offene Verknüpfungen
AI-SystemOffener PunktVerantwortlich
Zutritt mit GesichtserkennungKein eigenes Risiko im Register hinterlegtRisikomanagement
Textgenerator im MarketingVerarbeitungstätigkeit noch nicht eingetragenDatenschutz

Am Ende steht der Bericht AI-Systeme: was eingesetzt wird, wie es eingestuft ist, welche Anforderungen erfüllt sind und was noch in Umsetzung ist. Dieselbe Grundlage dient für Audit und Kundenanfrage.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ AI Managementsystem
Bericht AI-SystemeStand 3. Quartal 2026
Risikobewertung und Risikominderung
Technische Dokumentation
Daten und Daten-Governance
Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
geforderterfüllt
NachweisAI-SystemStandVerantwortlichStatus
Inventar aller AI-Systemealle14.09.2026IT-Governancevollständig
Einstufung mit Begründung38 von 4514.09.2026IT-Governanceteilweise
AI-Richtlinie mit Freigabealle06.03.2026Geschäftsführungvollständig
Nachweis der DatenqualitätBonitätsbewertunggeplant 03/2027Finanzenoffen
ProtokollierungskonzeptBewerbervorauswahlin ÜberarbeitungPersonalin Prüfung
Schulungsnachweise AI-Kompetenzallegeplant 12/2026Personaloffen
Geschäftsführung und Vorstand

AI-Richtlinie, Ressourcen, Entscheidung über den Einsatz von Hochrisiko-Systemen.

IT-Governance und Compliance

Inventar, Einstufung, Bewertung der Anforderungen, Berichterstattung.

Datenschutz und Informationssicherheit

Verknüpfung mit Verarbeitungsverzeichnis und ISMS, gemeinsame Risikosicht.

Fachbereiche

Auskunft über eingesetzte AI-Funktionen, Umsetzung im Tagesgeschäft, Schulung.

Multi-Compliance

AI ist kein Sonderfall. Sie gehört in die Governance.

CRISAM® betrachtet AI nicht isoliert, sondern als festen Bestandteil Ihrer Unternehmens-Governance. Risiken, Kontrollen, Maßnahmen und Compliance-Anforderungen werden im Kontext der gesamten GRC-Plattform abgebildet.

Ein Inventar für alle AI-Systeme

Vollständiger Überblick über eingesetzte AI-Funktionen in Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services, mit Klassifizierung, Status, Risikoeinstufung und Verantwortlichkeiten.

Verbunden mit ISMS und Datenschutz

Direkte Verknüpfung mit dem Informationssicherheits-Managementsystem und dem Datenschutzmanagement, für ein integriertes Governance-Setup statt dreier getrennter Ablagen.

Anbieter- und Betreiberpflichten

CRISAM® unterstützt sowohl Organisationen, die AI-Systeme entwickeln, als auch jene, die AI einsetzen. Viele Unternehmen sind beides zugleich.

Nachweis statt Sammelordner

Die Dokumentation zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen ist strukturiert, revisionssicher und auditfähig. Management- und Compliance-Reports unterstützen Audits und regulatorische Nachweise.

Abgrenzung

EU AI Act und ISO/IEC 42001

Der EU AI Act ist geltendes Recht und legt je nach Risikoklasse und Rolle bestimmte Pflichten fest. ISO/IEC 42001:2023 ist eine freiwillige Norm und legt fest, wie ein Managementsystem für künstliche Intelligenz aufgebaut, betrieben und verbessert wird. Die Norm ersetzt die Verordnung nicht, liefert aber die Struktur, in der sich deren Anforderungen ordnen lassen.

Kriterium EU AI Act ISO/IEC 42001
Art Verordnung (EU) 2024/1689, unmittelbar geltendes Recht ISO/IEC 42001:2023, erste Ausgabe, veröffentlicht am 18. Dezember 2023, freiwillige Norm
Gegenstand Pflichten je AI-System, abhängig von Risikoklasse und Rolle Anforderungen an ein Managementsystem für künstliche Intelligenz
Verbindlichkeit Pflicht, mit behördlicher Durchsetzung Freiwillig, zertifizierbar wie andere Managementsystemnormen
Blickrichtung Vom einzelnen System aus: einstufen, Pflichten erfüllen, belegen Von der Organisation aus: Politik, Rollen, Prozesse, Verbesserung
Ergebnis Nachweisfähigkeit gegenüber Behörden und Geschäftspartnern Zertifikat über das Managementsystem
Zeitliche Bindung Termine stehen fest, gestaffelt bis 2. August 2028 Kein gesetzlicher Termin, der Anlass kommt aus dem Markt
Abbildung in CRISAM® AI-Systeme, Einstufung, Anforderungen je System, Bericht AI-Systeme Die Struktur eines Managementsystems ist dieselbe wie bei ISMS und Datenschutz und im selben Modell abbildbar

Was das in der Praxis bedeutet

Die Pflichten aus dem EU AI Act treffen Sie unabhängig davon, ob Sie nach ISO/IEC 42001 zertifiziert sind. Umgekehrt gibt die Norm den Anforderungen der Verordnung einen organisatorischen Rahmen: Politik, Rollen, Risikobeurteilung, interne Prüfung. Wer bereits ein ISMS nach ISO/IEC 27001 betreibt, kennt diese Struktur. Eine Übersicht aller Regelwerke, die CRISAM® abdeckt, finden Sie unter Normen und Standards.

Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Sie wissen nicht, wo im Unternehmen AI eingesetzt wird

Dann beginnen Sie mit dem Inventar. Erfasst werden AI-Funktionen in Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services, samt Rolle, Zweck und Verantwortlichem. Ohne diesen Überblick bleibt jede Einstufung unvollständig.

Ausgangslage B

Das Inventar liegt vor, die Einstufung fehlt

Dann steht die Begründung im Mittelpunkt. Je System wird festgehalten, welche Risikoklasse gilt und warum. Das Dashboard zeigt Klassifizierung, Status, Risikoeinstufung und Verantwortlichkeiten an einer Stelle.

Ausgangslage C

Sie führen bereits ISMS und Datenschutz in CRISAM®

Dann ergänzen Sie die AI-Governance, ohne ein weiteres System einzuführen. AI-Systeme werden mit den vorhandenen Assets, Verarbeitungstätigkeiten und Risiken verknüpft, statt daneben gepflegt zu werden.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform und das CRISAM® DPMS Modul. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu EU AI Act

  • Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie stuft AI-Systeme nach Risiko ein: unannehmbares Risiko und damit verboten, hohes Risiko mit umfangreichen Pflichten, Transparenzrisiko mit Hinweispflichten, minimales Risiko ohne besondere Anforderungen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern.

  • Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, die Digital-Omnibus-Verordnung zur AI, ändert unter anderem die Verordnung (EU) 2024/1689 und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-AI-Systeme nach Anhang III gelten dadurch ab 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-AI in regulierten Produkten nach Anhang I ab 2. August 2028.

  • Seit 2. Februar 2025 gelten Begriffsbestimmungen, AI-Kompetenz und die verbotenen Praktiken. Seit 2. August 2025 gelten die Pflichten für AI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Governance-Vorgaben. Seit 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die Durchsetzung durch die Behörden. Am 2. Dezember 2026 kommen neue Verbote und das Ende der Übergangsfrist für Anbieter synthetischer Inhalte hinzu. Die Hochrisiko-Pflichten folgen am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028.

  • Der EU AI Act unterscheidet vier Klassen. Unannehmbares Risiko: Praktiken, die eine klare Bedrohung für Sicherheit, Lebensgrundlagen und Rechte darstellen. Sie sind verboten. Hohes Risiko: Systeme, die ernste Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, etwa biometrische Identifizierung, Bewerberauswahl und Kreditwürdigkeitsprüfung. Transparenzrisiko: Systeme, bei denen Menschen wissen müssen, dass sie mit einer Maschine zu tun haben. Minimales Risiko: die große Mehrheit der Systeme, ohne besondere Anforderungen.

  • Die Europäische Kommission nennt sieben Bereiche: angemessene Systeme zur Risikobewertung und Risikominderung, hochwertige Trainingsdaten zur Vermeidung diskriminierender Ergebnisse, Protokollierung zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, ausführliche Dokumentation zur Beurteilung der Konformität, klare Informationen für die Betreiber, angemessene menschliche Aufsicht sowie ein hohes Maß an Robustheit, Cybersicherheit und Genauigkeit.

  • Die Verordnung unterscheidet zwischen denen, die ein AI-System entwickeln und in Verkehr bringen, und denen, die es einsetzen. Beide Rollen tragen Pflichten, aber nicht dieselben. Viele Unternehmen sind beides: Betreiber für zugekaufte Systeme, Anbieter für das, was sie selbst in ihr Produkt einbauen. CRISAM® deckt Anbieter- und Betreiberpflichten ab.

  • Der EU AI Act ist geltendes Recht und legt je nach Risikoklasse und Rolle bestimmte Pflichten fest. ISO/IEC 42001:2023 ist eine freiwillige Norm und legt fest, wie ein Managementsystem für künstliche Intelligenz aufgebaut, betrieben und verbessert wird. Die Norm ersetzt die Verordnung nicht, liefert aber die Struktur, in der sich deren Anforderungen ordnen lassen.

  • Mit einem Inventar, das neben selbst entwickelten Systemen auch zugekaufte AI-Funktionen erfasst. CRISAM® dokumentiert AI-Systeme zentral und gibt einen vollständigen Überblick über eingesetzte AI-Funktionen in Anwendungen, IT-Systemen und Cloud-Services. Das Dashboard Übersicht AI-Systeme zeigt alle erfassten Systeme mit Klassifizierung, Status, Risikoeinstufung und Verantwortlichkeiten.

Belege

Quellen und Stand

Die regulatorischen Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen.

  • Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Volltext auf EUR-LexRechtsakt
  • Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, Digital-Omnibus-Verordnung zur AIÄnderung
  • Europäische Kommission, AI Act Service Desk, Zeitplan der UmsetzungTermine
  • Europäische Kommission, Risikoklassen und Pflichten der KI-VerordnungPflichten
  • Rat der Europäischen Union, Annahme der Digital-Omnibus-Verordnung zur AIVerfahren
  • ISO, ISO/IEC 42001:2023, Managementsystem für künstliche IntelligenzNorm

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.

Nächster Schritt

Die Termine stehen fest. Fehlt Ihnen noch der Überblick?

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Inventar der AI-Systeme, Einstufung mit Begründung, Anforderungen je System und den abschließenden Bericht.

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    Wie die Vossloh AG CRISAM® GRC einführt, um die Anforderungen des IDW PS 340 n.F. zu erfüllen.

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