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Kurzantwort Zeitplan Betroffenheit Pflichten Umsetzung DE und AT Wissen Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

NIS2 umsetzen: von der Betroffenheit zum prüffähigen Nachweis

In Deutschland gilt das NIS2UmsuCG, in Österreich gilt ab 1. Oktober 2026 das NISG 2026. Beide verlangen im Kern dasselbe: Maßnahmen nach dem Stand der Technik, Meldewege, die innerhalb weniger Stunden greifen, und einen Nachweis, der einer Prüfung standhält. CRISAM® führt Risiken, Maßnahmen und Nachweise in einem System zusammen.

Rechtsstand: 22. September 2026

Demo vereinbaren Pflichten ansehen
CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
DASHBOARDS, NIS2 Compliance
Risikoanalyse und Sicherheitspolitik
84 %
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
71 %
Business Continuity und Backup
66 %
Sicherheit der Lieferkette
58 %
6Einrichtungen im Konzern
21offene Maßnahmen
3Vorfälle im Quartal
38Lieferanten mit Nachweis
Offene Abweichungen
AbweichungBezugEinstufungStatus
Sicherheitsanforderungen an Lieferanten fehlenArt. 21hochoffen
Meldeweg am Wochenende ungeklärtArt. 23mittelin Arbeit
Schulung der Leitungsorgane offenArt. 20mittelin Arbeit
Backup-Konzept dokumentiert§ 30 BSIGgeringerledigt
Kurzantwort

Was ist NIS2?

NIS2 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. Sie verpflichtet Einrichtungen aus 18 Sektoren zu Risikomanagementmaßnahmen nach dem Stand der Technik, zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und zur Registrierung bei der zuständigen Behörde. Als Richtlinie wird sie über nationales Recht umgesetzt: in Deutschland über das NIS2UmsuCG, in Österreich über das NISG 2026.

Neu gegenüber der Vorgängerregelung ist vor allem die Verantwortung an der Spitze. Die Leitungsorgane genehmigen die Risikomanagementmaßnahmen, überwachen deren Umsetzung und müssen selbst an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.

RechtsaktRichtlinie (EU) 2022/2555
DeutschlandNIS2UmsuCG, in Kraft seit 6. Dezember 2025
ÖsterreichNISG 2026, in Kraft ab 1. Oktober 2026
AufsichtBSI in Deutschland, Cybersicherheitsbehörde in Österreich
Die Lage

Zwei Länder, ein Fahrplan mit festen Terminen

Die Pflichten greifen schrittweise. Die folgenden Termine stehen fest.

6. Dez. 2025

Das NIS2UmsuCG tritt in Kraft und fasst das BSIG neu.

6. Jan. 2026

Das BSI-Portal für die Registrierung ist freigeschaltet.

1. Okt. 2026

Das NISG 2026 tritt in Kraft und löst das NISG 2018 ab.

31. Dez. 2026

Registrierungsfrist für betroffene Einrichtungen in Österreich.

30. Sep. 2027

Selbstdeklaration in Österreich: Nachweis der umgesetzten Maßnahmen.

1. Okt. 2028

Ab diesem Datum sind frühestens Vor-Ort-Prüfungen durch die österreichische Behörde möglich.

Anwendungsbereich

Ob Sie betroffen sind, entscheiden Sektor und Größe

Die Behörde nimmt Ihnen diese Prüfung nicht ab, die Einstufung erfolgt durch Selbsteinschätzung. In Deutschland sind rund 29.500 Einrichtungen erfasst, in Österreich rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen ab mittlerer Größe.

Die 18 Sektoren

Sektoren mit hoher Kritikalität

  • Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser
  • Digitale Infrastruktur und Verwaltung von IKT-Diensten
  • Öffentliche Verwaltung und Weltraum

Sonstige kritische Sektoren

  • Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung
  • Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe
  • Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen

Die Schwellenwerte

Erfasst sind Unternehmen ab mittlerer Größe: ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme. Als Großunternehmen gilt, wer 250 Mitarbeitende erreicht oder über 50 Millionen Euro Umsatz und über 43 Millionen Euro Bilanzsumme liegt.

Wesentlich oder wichtig

Großunternehmen aus den Sektoren mit hoher Kritikalität gelten als wesentliche Einrichtungen. Mittlere Unternehmen daraus sowie große und mittlere Unternehmen aus den sonstigen kritischen Sektoren gelten als wichtige Einrichtungen. Deutschland verwendet dafür die Begriffe besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Die Einstufung bestimmt, wie intensiv geprüft wird und wie hoch der Sanktionsrahmen liegt.

Wenn Sie unter den Schwellenwerten liegen

Auch dann können Sie über die Lieferkette betroffen sein. Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferanten berücksichtigen und fordern deshalb entsprechende Nachweise an.

Pflichten

Die NIS2 Anforderungen in sechs Pflichten

Fünf davon sind dauerhafte Aufgaben, nur die Registrierung ist ein einmaliger Schritt.

Pflicht Rechtsgrundlage Was verlangt wird So bilden Sie es in CRISAM® ab
Risikomanagementmaßnahmen Art. 21 NIS2, § 30 BSIG, NISG 2026 Zehn Maßnahmenbereiche nach dem Stand der Technik: Risikoanalyse und Sicherheitspolitik, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Business Continuity und Backup, Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit bei Erwerb und Entwicklung, Bewertung der Wirksamkeit, Schulungen und Cyberhygiene, Kryptografie, Personal- und Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung Sicherheitsrisiken werden systematisch identifiziert, bewertet und behandelt. Die Maßnahmen werden workflowgestützt geplant, umgesetzt und überwacht, inklusive Verantwortlichkeiten und Fristen.
Meldepflicht Art. 23 NIS2, BSIG, NISG 2026 Frühwarnung binnen 24 Stunden, vollständige Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. In Deutschland über das BSI-Portal, in Österreich über die NIS2-Meldeplattform von CERT.at Sicherheitsrelevante Vorfälle, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden strukturiert dokumentiert. Dazu kommen Export-Funktionen für Behörden, Auditoren und Stakeholder.
Registrierung BSIG, NISG 2026 Deutschland: spätestens drei Monate, nachdem eine Einrichtung betroffen ist, über das BSI-Portal. Österreich: bis 31. Dezember 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde Angaben zur Einrichtung, Zuständigkeiten und Kontakte liegen im selben Modell wie die Maßnahmen und stehen für die Registrierung bereit.
Governance und Schulung Art. 20 NIS2 Die Leitungsorgane genehmigen die Risikomanagementmaßnahmen, überwachen deren Umsetzung und nehmen selbst an Cybersicherheitsschulungen teil Freigaben, Verantwortlichkeiten und Fristen sind am Objekt hinterlegt. Management-Reports zur regulatorischen Steuerung zeigen den aktuellen Umsetzungsstand für Gremiensitzungen.
Sicherheit der Lieferkette Art. 21 NIS2 Cybersicherheitsrisiken bei Lieferanten und Dienstleistern sind zu berücksichtigen, einschließlich der Anforderungen an deren Sicherheitsmaßnahmen Anforderungen an Lieferanten und deren Nachweise werden strukturiert abgebildet und mit den bestehenden ISMS-Elementen verknüpft.
Nachweis und Prüfung BSIG, NISG 2026 Österreich: Selbstdeklaration bis 30. September 2027, Vor-Ort-Prüfungen frühestens ab 1. Oktober 2028. Deutschland: Nachweise gegenüber dem BSI Die Dokumentation ist revisions- und prüfungssicher. Audit- und Compliance-Berichte stehen für interne und externe Prüfungen bereit.
Umsetzung

NIS2 umsetzen, Schritt für Schritt

Von der Einordnung bis zum Nachweis gegenüber der Behörde.

Der Assistent führt Sie anhand von Sektor, Größe und Einstufung durch die Einordnung und dokumentiert das Ergebnis samt Begründung. Es bildet die Grundlage für Registrierung und Selbstdeklaration.

CRISAM®Beispielwerte
✕Risk AG/ ISMS NIS2
BetroffenheitMaßnahmenRisikenVorfälleLieferantenBerichte
←Betroffenheitsanalyse NIS2

Einordnung der Einrichtung

SEKTOR
Verarbeitendes Gewerbe
ANLAGE
Sonstiger kritischer Sektor
BESCHÄFTIGTE
640
JAHRESUMSATZ
180 Mio. EUR
EINSTUFUNG
Wichtige Einrichtung
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
Cybersicherheitsbehörde, Österreich
BEGRÜNDUNG DER EINSTUFUNG
Großunternehmen aus einem sonstigen kritischen Sektor
REGISTRIERUNG BIS
31.12.2026
GEPRÜFT AM
12.09.2026
Selbsteinschätzung

Die Behörde stellt die Betroffenheit nicht fest. Die Einrichtung schätzt sich selbst ein und dokumentiert das Ergebnis.

Wesentlich oder wichtig

Großunternehmen aus Sektoren mit hoher Kritikalität gelten als wesentliche Einrichtungen, die übrigen erfassten als wichtige.

Konzern

Jede Einrichtung wird einzeln eingeordnet. Die Ergebnisse laufen im Konzernbericht zusammen.

EinordnungWEITER

Der Anforderungskatalog gleicht die zehn Maßnahmenbereiche mit dem Ist-Stand ab. So sehen Sie, wo Lücken bestehen: bei welcher Maßnahme, mit welchem Rechtsbezug und wie gravierend.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
GAP-ANALYSE, Erfüllungsgrad je Maßnahmenbereich
Risikoanalyse und Sicherheitspolitik
84 %
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
71 %
Business Continuity und Backup
66 %
Sicherheit der Lieferkette
58 %
Schulungen und Cyberhygiene
47 %
Abweichungen nach Schwere
Sehr hochHochMittelGeringKeine
Größte Lücken
MaßnahmeBezugIstSollSchwere
Sicherheitsanforderungen an LieferantenArt. 2114hoch
Schulung der LeitungsorganeArt. 2014hoch
Bewertung der WirksamkeitArt. 2124mittel
Multi-Faktor-Authentifizierung§ 30 BSIG34gering
Kryptografie-Konzept§ 30 BSIG34gering

Für jede Lücke legen Sie eine Maßnahme mit Verantwortlichem und Frist an. Der Fortschritt fließt in dieselbe Auswertung zurück, in der die Lücke sichtbar wurde.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
+Neue Maßnahme
FILTERNSORTIERENNIS2OFFEN
Sicherheitsleitlinie beschlossen und freigegebenRisikoanalyse und Sicherheitspolitik
Art. 21Vorstanderledigt
Backup-Konzept dokumentiert und getestetBusiness Continuity
§ 30 BSIGIT-Betrieberledigt
Incident-Response-Plan überarbeitenBewältigung von Sicherheitsvorfällen
Art. 21CISO31.10.2026
Meldeweg am Wochenende festlegenMeldepflicht
Art. 23CISO15.10.2026
Multi-Faktor-Authentifizierung ausrollenZugriffskontrolle
§ 30 BSIGIT-Betrieb30.11.2026
Sicherheitsanforderungen an Lieferanten festlegenSicherheit der Lieferkette
Art. 21Einkauf31.01.2027
Schulung der Leitungsorgane terminierenGovernance
Art. 20Personal31.12.2026
Wirksamkeit der Maßnahmen bewertenBewertung der Wirksamkeit
Art. 21Revision30.06.2027
123›

Vorfälle werden strukturiert erfasst. Die Meldekette mit ihren Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat ist hinterlegt und zeigt, welche Meldung noch aussteht.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
+Neuer Vorfall
FILTERNSORTIERENERHEBLICHQ3 2026
Ransomware im ProduktionsnetzStandort Linz
erheblich04.08.2026gemeldet
Ausfall der Leitstelle nach UpdateEigene Infrastruktur
erheblich28.08.2026Meldung 72 h
Phishing mit Zugriff auf PostfachVerwaltung
nicht erheblich02.09.2026intern
Störung beim Cloud-DienstleisterLieferant Cloud Alpine
in Prüfung15.09.2026offen
Schwachstelle in FernwartungszugangEigene Infrastruktur
nicht erheblich19.09.2026geschlossen
Meldekette, Vorfall vom 28.08.2026
MeldungFristStatus
Frühwarnung24 Stunden ab Kenntnisübermittelt
Vollständige Meldung72 Stunden ab Kenntnisin Arbeit
Abschlussberichtein Monat nach der Meldungoffen

Die Sicherheit der Lieferkette ist ein eigener Maßnahmenbereich. Anforderungen und Nachweise je Lieferant sind mit denselben Kontrollzielen verknüpft wie alle übrigen Maßnahmen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
52Lieferanten erfasst
14kritisch für den Betrieb
38mit Nachweis
5ohne Rückmeldung
LIEFERKETTE, Sicherheitsanforderungen und Nachweise
LieferantLeistungKritikalitätNachweisZuletzt geprüftStatus
Cloud AlpineCloud-InfrastrukturhochISO/IEC 2700114.07.2026vollständig
Nord IT ServicesRechenzentrumsbetriebhochISO/IEC 2700102.06.2026vollständig
Sensor WorksFernwartung AnlagenhochSelbstauskunft28.08.2026in Prüfung
Logistik OstTransport und LagermittelSelbstauskunft11.05.2026vollständig
Print und Mail ServiceDokumentenversandgeringoffen0ohne Rückmeldung
Analytics PartnerBerichtswesengeringSelbstauskunft03.09.2026vollständig
Offene Rückfragen
LieferantOffener PunktVerantwortlich
Sensor WorksNachweis zur Zugriffskontrolle fehltEinkauf
Print und Mail ServiceFragebogen nicht beantwortetEinkauf

Am Ende steht ein Bericht, der zeigt, was gefordert ist, was umgesetzt wurde und was noch offen ist. Auf derselben Grundlage bereiten Sie Selbstdeklaration, Audit und Gespräche mit der Aufsicht vor.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS NIS2
Nachweisbericht NIS2Stand 3. Quartal 2026
Risikoanalyse und Sicherheitspolitik
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Business Continuity und Backup
Sicherheit der Lieferkette
gefordertumgesetzt
NachweisBezugStandVerantwortlichStatus
Sicherheitsleitlinie mit FreigabeArt. 2118.02.2026Vorstandvollständig
Risikoanalyse der wesentlichen DiensteArt. 2130.06.2026Risikomanagementvollständig
Notfall- und Wiederanlaufplan§ 30 BSIG12.05.2026BCMin Prüfung
Schulungsnachweis LeitungsorganeArt. 20geplant 12/2026Personaloffen
LieferantenbewertungArt. 21laufendEinkaufteilweise
Bewertung der WirksamkeitArt. 21geplant 06/2027Revisionoffen
Geschäftsführung und Vorstand

Genehmigung der Maßnahmen, Aufsicht über die Umsetzung, eigene Schulung.

CISO und IT-Leitung

Maßnahmen nach dem Stand der Technik, Erkennung, Wiederanlauf.

Risikomanagement und Compliance

Einordnung neben ISO/IEC 27001 und KRITIS, Bericht an die Leitung.

Einkauf und Lieferantenmanagement

Anforderungen an Lieferanten, Nachweise und deren Nachverfolgung.

Multi-Compliance

Einmal erheben, mehrfach nutzen

Wer ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 betreibt, hat einen großen Teil der NIS2-Maßnahmen bereits umgesetzt. CRISAM® bildet Mehrfachanforderungen über das Mapping der Kontrollzielfragen auf die Einzelnormen ab.

Ein Kontrollziel, mehrere Nachweise

Eine beantwortete Kontrollzielfrage gilt zugleich für NIS2, ISO/IEC 27001 und den BSI IT-Grundschutz.

KRITIS und B3S im selben Modell

KRITIS-relevante Anforderungen und branchenspezifische Sicherheitsstandards lassen sich strukturiert abbilden und mit den bestehenden ISMS-Elementen verknüpfen.

Bestehende Systeme bleiben

CRISAM® ergänzt Ihre vorhandenen Systeme und bindet sie über Schnittstellen an.

Ein Setup für mehrere Disziplinen

Durch die Integration mit Business Continuity Management, Datenschutz, IKS und Enterprise Risk Management entsteht ein konsistentes Sicherheits- und Resilienzmanagement.

Abgrenzung

NIS2 in Deutschland und Österreich im Vergleich

NIS2 ist eine Richtlinie und gilt deshalb nicht unmittelbar. Was eine Einrichtung konkret tun muss, steht im nationalen Recht: in Deutschland im NIS2UmsuCG und im neu gefassten BSIG, in Österreich im NISG 2026. Die Pflichten sind dieselben, die Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich.

Kriterium Deutschland Österreich
Gesetz NIS2UmsuCG mit neu gefasstem BSIG, in Kraft seit 6. Dezember 2025 NISG 2026, löst das NISG 2018 ab, in Kraft ab 1. Oktober 2026
Zuständige Behörde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI Cybersicherheitsbehörde im Bundesministerium für Inneres
Begriffe Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen Wesentliche und wichtige Einrichtungen
Betroffene Rund 29.500 Einrichtungen, zuvor rund 4.500 Rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen ab mittlerer Größe
Registrierung Spätestens drei Monate, nachdem eine Einrichtung betroffen ist. Das BSI-Portal ist seit 6. Januar 2026 freigeschaltet Bis 31. Dezember 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde
Meldung Frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat, über das BSI-Portal Frühwarnung binnen 24 Stunden, vollständige Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat, über die NIS2-Meldeplattform von CERT.at
Nachweis und Prüfung Nachweise gegenüber dem BSI, Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG sind umzusetzen und zu dokumentieren Selbstdeklaration bis 30. September 2027, Vor-Ort-Prüfungen frühestens ab 1. Oktober 2028
Sanktionen Bußgelder nach § 65 BSIG, gestaffelt nach Einstufung Bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes bei wesentlichen, bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent bei wichtigen Einrichtungen. Organisatorische Verstöße bis 50.000 Euro, im Wiederholungsfall bis 100.000 Euro

Wenn Sie im Finanzsektor tätig sind

Für Finanzunternehmen hat DORA Vorrang. Die Verordnung (EU) 2022/2554 ist für Finanzunternehmen ein sektorspezifischer Rechtsakt und verdrängt die NIS2-Vorgaben zum Cybersicherheitsrisikomanagement und zum Meldewesen. Welche Anforderungen dann gelten, erläutern wir auf der Seite zu DORA. Eine Übersicht aller Regelwerke, die CRISAM® abdeckt, finden Sie unter Normen und Standards.

Wissen zum Thema

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Zwei Webinare, je eines für die deutsche und die österreichische Rechtslage.

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NIS2 und NIS2UmsuCG: Compliance für die kritische Infrastruktur

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NIS2 und NISG: Compliance für die kritische Infrastruktur

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Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Ihr ISMS läuft bereits in CRISAM®

Die NIS2-Anforderungen werden nicht isoliert behandelt, sondern direkt in die bestehenden ISMS-, Risiko- und Kontrollstrukturen integriert. Bereits beantwortete Kontrollzielfragen gelten weiter.

Ausgangslage B

Sie bauen das ISMS erst auf

Sie beginnen mit dem Managementsystem nach ISO/IEC 27001. CRISAM® ISMS Classic unterstützt Aufbau, Betrieb und kontinuierliche Verbesserung, die NIS2-Maßnahmen bauen darauf auf.

Ausgangslage C

Sie betreiben kritische Infrastruktur

Hinzu kommen KRITIS-Anforderungen und branchenspezifische Sicherheitsstandards. Beide lassen sich strukturiert abbilden und mit den ISMS-Elementen verknüpfen.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform und das CRISAM® ISMS Modul. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu NIS2

  • NIS2 ist die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. Sie verpflichtet Einrichtungen aus 18 Sektoren zu Risikomanagementmaßnahmen nach dem Stand der Technik, zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und zur Registrierung bei der zuständigen Behörde. Als Richtlinie wird sie über nationales Recht umgesetzt: in Deutschland über das NIS2UmsuCG, in Österreich über das NISG 2026.

  • NIS2 gilt für Einrichtungen aus 18 Sektoren ab mittlerer Größe, also ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme. Großunternehmen aus den Sektoren mit hoher Kritikalität gelten als wesentliche Einrichtungen, mittlere Unternehmen daraus sowie große und mittlere Unternehmen aus den sonstigen kritischen Sektoren als wichtige Einrichtungen. Die Einstufung erfolgt durch Selbsteinschätzung.

  • In Deutschland ist das NIS2-Umsetzungsgesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und hat das BSIG neu gefasst. In Österreich gilt ab 1. Oktober 2026 das NISG 2026, es löst das NISG 2018 ab.

  • Die Meldung erfolgt in drei Stufen: eine frühe Erstmeldung oder Frühwarnung binnen 24 Stunden ab Kenntnis, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat. In Deutschland läuft die Meldung über das BSI-Portal, in Österreich über die NIS2-Meldeplattform von CERT.at.

  • In Deutschland gilt eine Frist von spätestens drei Monaten, nachdem eine Einrichtung erstmals oder erneut betroffen ist. Das BSI-Portal dafür ist seit 6. Januar 2026 freigeschaltet. In Österreich läuft die Registrierungsfrist bis 31. Dezember 2026, die Selbstdeklaration folgt bis 30. September 2027.

  • Artikel 21 der Richtlinie und § 30 BSIG nennen zehn Bereiche: Risikoanalyse und Sicherheitspolitik, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Business Continuity und Backup-Management, Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung, Bewertung der Wirksamkeit, Schulungen und Cyberhygiene, Kryptografie, Personalsicherheit mit Zugriffskontrolle und Asset-Management sowie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation.

  • Nach Artikel 20 der Richtlinie genehmigen die Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen, überwachen deren Umsetzung und müssen selbst an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Cybersicherheit lässt sich damit nicht vollständig an die IT-Abteilung delegieren, sie wird zur Aufgabe der Unternehmensführung.

  • ISO/IEC 27001 ist keine gesetzliche Pflicht, deckt aber viele der geforderten Maßnahmenbereiche ab, etwa Risikoanalyse, Sicherheitspolitik, Vorfallsbehandlung, Business Continuity, Lieferantenbeziehungen, Kryptografie und Zugriffskontrolle. Ein bestehendes Managementsystem nach ISO/IEC 27001 ist deshalb eine gute Grundlage. Es ersetzt aber weder die Registrierung noch die Meldepflichten noch den Nachweis gegenüber der Behörde.

Belege

Quellen und Stand

Die regulatorischen Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen.

  • Richtlinie (EU) 2022/2555, NIS2, Volltext auf EUR-LexRechtsakt
  • BSI, NIS-2-Pflichten, Registrierung, Meldewesen und § 30 BSIGAufsicht Deutschland
  • BSI, Inkrafttreten des NIS-2-UmsetzungsgesetzesTermine Deutschland
  • WKO, NISG 2026, Fristen, Sektoren, Schwellenwerte und SanktionenÖsterreich
  • CERT.at, Meldeplattform für CybersicherheitsvorfälleMeldeweg Österreich

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Rechtsstand wieder.

Nächster Schritt

Maßnahmen allein reichen nicht. Entscheidend ist der Nachweis.

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Betroffenheit, Gap-Analyse, Meldeweg, Lieferkette und den fertigen Bericht.

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