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Kurzantwort Termine Für wen Anforderungen Umsetzung Abgrenzung Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

BaFin-Anforderungen umsetzen: von MaRisk und BAIT zu DORA

Die IT-Rundschreiben der BaFin laufen aus, an ihre Stelle tritt die europäische Verordnung DORA. Bestehen bleibt das Risikomanagement nach den MaRisk, das mit der Novelle schlanker geworden ist. Für Institute, die beide Regelwerke umsetzen, ist entscheidend, ob die Anforderungen in einem gemeinsamen Modell verknüpft sind oder in zwei getrennten Ablagen liegen.

Stand: 23. September 2026

Demo vereinbaren Anforderungen ansehen
CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
DASHBOARDS, Stand je Themenfeld
Risikoinventar
91 %
Internes Kontrollsystem
78 %
IKT-Risiken
69 %
Auslagerungen
55 %
142Risiken im Inventar
318Kontrollen
26Maßnahmen offen
9Berichte fällig
Größte Nettorisiken
RisikoKategorieBruttoNetto
Ausfall eines IKT-DienstleistersOperationellsehr hochhoch
Zinsänderung im AnlagebuchMarktpreishochmittel
Konzentration im KreditportfolioAdressenausfallhochmittel
Cybervorfall mit KundendatenbezugOperationellmittelgering
Kurzantwort

Was verlangt die BaFin noch, seit DORA gilt?

Die aufsichtlichen Anforderungen an die IT werden nach Angaben der BaFin im Wesentlichen von der EU-Verordnung DORA abgedeckt. Um Doppelregulierung zu vermeiden, hat die BaFin ihre Rundschreiben KAIT, VAIT und ZAIT zum 17. Januar 2025 aufgehoben, Kapitel 11 der BAIT ist entfallen, und die BAIT laufen zum 31. Dezember 2026 vollständig aus. Was bleibt, ist das Risikomanagement nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk.

Die MaRisk gelten in der Fassung des Rundschreibens 06/2026 (BA) vom 30. Juni 2026. Die Novelle ist stärker prinzipienorientiert, die Komplexität wurde nach Angaben der BaFin deutlich reduziert, der Umfang von 122 auf rund 80 Seiten.

RisikomanagementMaRisk, Rundschreiben 06/2026 (BA)
IT und IKTDORA
BAITLaufen zum 31.12.2026 aus
KAIT, VAIT, ZAITAufgehoben zum 17.01.2025
Termine

Der Umbau läuft nach festem Zeitplan

Zwei Entwicklungen laufen parallel: Die IT-Rundschreiben werden aufgehoben, das Risikomanagement wird neu gefasst.

17. Januar 2025

KAIT, VAIT und ZAIT aufgehoben

DORA gilt. Die BaFin hebt die drei Rundschreiben auf, um Doppelregulierung zu vermeiden.

17. Januar 2025

BAIT teilweise entfallen

Institute, die die Artikel 5 bis 15 oder Artikel 16 der DORA anwenden, sind von den BAIT befreit. Kapitel 11 entfällt.

30. Juni 2026

MaRisk-Novelle

Rundschreiben 06/2026 (BA). Die Novelle ist stärker prinzipienorientiert und von 122 auf rund 80 Seiten gekürzt.

24. August 2026

MaRisk für Wertpapierinstitute

Die BaFin veröffentlicht ein eigenes Rundschreiben für kleine und mittlere Wertpapierinstitute.

31. Dezember 2026

BAIT laufen vollständig aus

Danach gibt es kein eigenes IT-Rundschreiben der BaFin für Banken mehr.

1. Januar 2027

Weitere Institute unter DORA

Ab diesem Zeitpunkt müssen weitere Institute die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Die Angaben zu den IT-Rundschreiben stammen aus der Meldung der BaFin zum Geltungsbeginn von DORA, die Angaben zur MaRisk-Novelle aus dem Rundschreiben und dem begleitenden Fachartikel.

Für wen

Wen der Umbau betrifft

Betroffen sind Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungs- und Zahlungsinstitute, jeweils in unterschiedlicher Weise. Für die MaRisk spielt seit der Novelle zusätzlich die Institutsgröße eine Rolle.

Typische Auslöser

  • Das Institut arbeitet noch mit einem Umsetzungsstand nach BAIT, der überführt werden muss
  • Die MaRisk-Novelle verändert die Berichtspflichten, die bisher quartalsweise liefen
  • Risiken und Kontrollen liegen in getrennten Systemen, die Revision fragt nach dem Zusammenhang
  • IKT-Risiken werden getrennt vom übrigen Risikoinventar geführt
  • Auslagerungen und Dienstleisterbeziehungen sind nicht mit den Risiken verknüpft
  • Eine Sonderprüfung steht an und die Nachweise müssen zusammengesucht werden

Die drei Größenklassen der MaRisk

Die Novelle führt nach Angaben der BaFin drei Größenklassen ein, im Wesentlichen nach der Bilanzsumme: sehr kleine Institute bis eine Milliarde Euro, kleine Institute sowie die übrigen weniger bedeutenden Institute. Je kleiner das Institut, desto mehr Spielraum besteht bei der Anwendung.

Was das konkret bedeutet

Die BaFin nennt als Beispiel die Stresstests: Sehr kleine Institute könnten jetzt auf fünf Stresstests kommen, teilweise nur jährlich statt vierteljährlich. Bei der internen Berichterstattung bestimmt die Geschäftsleitung eigenverantwortlich, welche Teilberichte aktualisiert werden müssen.

Eigene Regeln für Wertpapierinstitute

Für kleine und mittlere Wertpapierinstitute hat die BaFin ein eigenes Rundschreiben veröffentlicht. Für diese Institute sind die Anforderungen dort geregelt, nicht in der Fassung für Banken.

Anforderungen

Was ein aufsichtsfestes Risikomanagement zeigen muss

Acht Punkte, die in jeder Prüfung eine Rolle spielen, unabhängig davon, ob sie das Risikomanagement oder die IT betreffen.

Anforderung Seite Worauf es ankommt So bilden Sie es in CRISAM® ab
Risikoinventar führen Risiko Ein vollständiges Bild der wesentlichen Risiken, über Kategorien hinweg und nicht nur dort, wo zuletzt etwas passiert ist Risiken lassen sich über Assistenten strukturiert identifizieren und bewerten. Unternehmensstrukturen werden flexibel aus Risikoperspektive modelliert.
Angemessen bewerten Risiko Die Bewertungsmethode muss zur Bedeutung des Risikos passen. Wo es auf Beträge ankommt, reicht eine reine Einstufung in Klassen nicht aus Je nach Reifegrad stehen qualitative und quantitative Bewertungsmethoden zur Verfügung, auch über mehrere Perioden hinweg. Für die Gesamtsicht stehen Monte-Carlo-Simulationen bereit.
Kontrollen verankern IKS Kontrollen müssen einem Risiko zugeordnet sein, sonst lässt sich ihre Wirkung nicht beurteilen Risiken, Kontrollen, Compliance-Anforderungen und Audits werden gemeinsam betrachtet. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt und nachverfolgt, einmalig oder wiederkehrend.
IKT-Risiken anschließen IT Seit DORA sind die IT-Anforderungen in der Verordnung geregelt. Werden IKT-Risiken getrennt geführt, fehlen sie in der Gesamtsicht des Instituts Die DORA-Erweiterung ist in ISMS, Business Continuity Management, Risikomanagement und Audit integriert. Die Abbildung und Bewertung der DORA-Anforderungen schließt die zugehörigen RTS- und ITS-Dokumente ein.
Dienstleister im Blick behalten IT Auch bei einer Auslagerung bleibt das Risiko beim Institut. Es muss erkennbar sein, welche Funktion von welchem Dienstleister erbracht wird Kritische oder wichtige Funktionen werden strukturiert klassifiziert und die daraus abgeleiteten IKT-Dienstleistungen nachvollziehbar dokumentiert. Das Informationsregister lässt sich aufbauen, pflegen und exportieren.
Maßnahmen steuern Risiko Jede Maßnahme braucht einen Verantwortlichen, eine Frist und eine Wirksamkeitskontrolle Maßnahmen zur Risikominimierung werden workflowgestützt geplant, umgesetzt und überwacht. Die Brutto- und Nettosicht zeigt die Wirksamkeit.
An die Leitung berichten Bericht Die Geschäftsleitung muss rechtzeitig und in entscheidungsfähiger Form informiert sein. Seit der Novelle entscheidet sie selbst, welche Teilberichte fortgeschrieben werden Interaktive Dashboards zeigen Risiken, Workflows, Maßnahmen und Status. Management-Reports und individuell konfigurierbare Berichte richten sich an Entscheidungsträger.
Prüfungen standhalten Nachweis Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht fragen nicht nur nach dem Ergebnis, sondern auch nach dem Weg dorthin Alle Kontrollen, Maßnahmen, Änderungen und Ergebnisse werden zentral dokumentiert, versioniert und auditierbar historisiert. Audit- und Prüfungsreports unterstützen interne und externe Prüfungen.
Umsetzung

Aufsichtliche Anforderungen in CRISAM®, Schritt für Schritt

Vom Risikoinventar bis zu den Unterlagen, die Revision und Prüfer erhalten.

Der Assistent führt durch die Erfassung. Ob qualitativ oder quantitativ bewertet wird, hängt davon ab, wie das Risiko wirkt, und nicht davon, welcher Kategorie es zugeordnet ist.

CRISAM®Beispielwerte
✕Institut AG/ Risk und ISMS
RisikenKontrollenIKTMaßnahmenBerichtePrüfung
←Risiko erfassen

Risiko und Bewertungsmethode

BEZEICHNUNG
Ausfall eines IKT-Dienstleisters
KATEGORIE
Operationelles Risiko
BEWERTUNGSMETHODE
quantitativ
BETROFFENE EINHEIT
Zahlungsverkehr
VERKNÜPFT MIT
Kritische Funktion, Dienstleisterbeziehung
WIRKENDE KONTROLLEN
Ausweichverfahren, Vertragliche Wiederanlaufzeiten
BESCHREIBUNG
Der Dienstleister betreibt eine Funktion, die als kritisch klassifiziert ist
RISIKOVERANTWORTLICH
Leitung Betrieb
NÄCHSTE ÜBERPRÜFUNG
31.03.2027
Ein Risiko, mehrere Sichten

Dasselbe Risiko taucht im Risikoinventar und in der IKT-Sicht auf. Es wird einmal erfasst und in beiden Sichten ausgewertet.

Kontrollen gehören ans Risiko

Erst die Zuordnung macht sichtbar, wie viel von der Bruttobewertung nach den Kontrollen übrig bleibt.

Verantwortung und Termin

Jedes Risiko hat einen Verantwortlichen und einen Termin zur Überprüfung. Beides gehört zum Nachweis.

ErfassungWEITER

Kontrollen ohne Risikobezug verursachen Aufwand, ohne etwas auszusagen. Erst die Zuordnung zeigt, welche Kontrolle welches Risiko senkt und wo keine Kontrolle greift.

CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
318Kontrollen
244getestet
31Test überfällig
18ohne Risikobezug
KONTROLLEN, Zuordnung und Wirksamkeit
KontrolleRisikoTurnusLetzter TestWirksamkeit
Vieraugenprinzip bei ZahlläufenOperationellmonatlich04.09.2026wirksam
Limitüberwachung AnlagebuchMarktpreistäglich04.09.2026wirksam
Kreditnehmereinheiten prüfenAdressenausfallquartalsweise21.08.2026teilweise
Ausweichverfahren testenOperationelljährlich18.02.2026teilweise
Berechtigungen überprüfenOperationellhalbjährlichüberfälligoffen
Dienstleisterberichte auswertenOperationellquartalsweiseüberfälligoffen
Kontrollen je Risikokategorie
OperationellAdressenausfallMarktpreisLiquiditätSonstige

Die IT-Anforderungen sind seit DORA in der Verordnung geregelt. Sie werden nicht separat geführt, sondern mit denselben Objekten verknüpft wie die übrigen Risiken.

CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
IKT, Erfüllungsgrad je Anforderungsbereich
IKT-Risikomanagement
83 %
Vorfallmanagement
76 %
Drittparteienrisiko
61 %
Testen der Resilienz
48 %
Kritische und wichtige Funktionen
FunktionDienstleisterEinstufungVertragRegister
ZahlungsverkehrDienstleister Akritischgeprüftvollständig
KernbankensystemDienstleister Bkritischgeprüftvollständig
KundenportalDienstleister Cwichtigin Prüfungteilweise
ArchivierungDienstleister Dwichtigoffenteilweise
Reportinginternunterstützendnicht erforderlichvollständig
Offene Punkte
PunktWirkungVerantwortlich
Zwei Verträge ohne geprüfte WiederanlaufzeitenNachweis unvollständigAuslagerungsbeauftragter
Resilienztests nicht für alle kritischen FunktionenLücke im TestprogrammInformationssicherheit

Aus jeder Lücke entsteht eine Maßnahme mit Verantwortung und Frist. Der Umsetzungsstand ist am selben Objekt dokumentiert wie der Befund.

CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
Maßnahmen26 Einträge
AlleOffenIn UmsetzungWirksamkeit offenAbgeschlossen
Wiederanlaufzeiten vertraglich nachziehenAuslagerungen
Vertrag31.03.2027offen
Testprogramm für kritische Funktionen erweiternIKT
Konzept31.12.2026in Umsetzung
Berechtigungsprüfung wieder in den Turnus bringenIKS
Prozess31.10.2026in Umsetzung
Berichtsumfang an die Novelle angepasstBericht
Prozess31.08.2026abgeschlossen
Informationsregister für kritische Funktionen aufgebautIKT
Projekt30.06.2026abgeschlossen
Dienstleisterberichte in die Auswertung aufnehmenIKS
Prozess30.11.2026offen
123›

Seit der Novelle entscheidet die Geschäftsleitung selbst, welche Teilberichte fortgeschrieben werden. Das setzt voraus, dass jeder Teilbericht eigenständig aktualisiert werden kann.

CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
9Teilberichte
6fortlaufend
3auf Anlass
2in Überarbeitung
BERICHTE, Teilberichte und Turnus
TeilberichtInhaltTurnusEmpfängerStatus
GesamtrisikoprofilRisiken je Kategorie, NettoquartalsweiseGeschäftsleitungfortgeschrieben
Operationelle RisikenSchadensfälle und MaßnahmenquartalsweiseGeschäftsleitungfortgeschrieben
IKT und AuslagerungenKritische Funktionen, VorfällequartalsweiseGeschäftsleitungin Überarbeitung
StresstestsSzenarien und ErgebnissejährlichGeschäftsleitungfortgeschrieben
KontrollwirksamkeitTestergebnisse je KontrollehalbjährlichRevisionin Überarbeitung
MaßnahmenstandOffene Punkte mit FristmonatlichFachbereichefortgeschrieben
Teilberichte nach Turnus
MonatlichQuartalHalbjahrJährlichAnlass

Am Ende übergeben Sie Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht den Stand je Themenfeld mit den zugehörigen Unterlagen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Institut AG/ Risk und ISMS
Unterlagen für die PrüfungStand 3. Quartal 2026
Risikoinventar
Kontrollsystem
IKT-Risiken
Auslagerungen
geforderterreicht
UnterlageInhaltStandVerantwortlichStatus
Risikoinventar142 Risiken mit Verantwortlichen04.09.2026Risikocontrollingvollständig
Kontrollverzeichnis318 Kontrollen mit Risikobezug04.09.2026Complianceteilweise
InformationsregisterKritische und wichtige Funktionen30.06.2026Auslagerungsbeauftragterteilweise
VorfalldokumentationIKT-Vorfälle mit EinstufunglaufendInformationssicherheitvollständig
Berichte an die LeitungSechs fortlaufende TeilberichtelaufendRisikocontrollingin Prüfung
Maßnahmenverzeichnis26 offene Punkte mit FristlaufendFachbereicheteilweise
Geschäftsleitung

Gesamtverantwortung, Entscheidung über Berichtsumfang und Maßnahmen.

Risikocontrolling

Inventar, Bewertung, Stresstests, Berichte an die Leitung.

Compliance und Auslagerungen

Kontrollen, Dienstleisterbeziehungen, Informationsregister.

Interne Revision

Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit, Begleitung externer Prüfungen.

Multi-Compliance

Zwei Regelwerke, ein Datenbestand

Risikomanagement und IKT-Anforderungen beziehen sich auf dieselben Objekte: Prozesse, Dienstleister, Kontrollen. In CRISAM® erheben Sie diese nur einmal.

DORA im selben Modell

Die DORA-Erweiterung ist in ISMS, Business Continuity Management, Risikomanagement und Audit integriert. Was DORA im Einzelnen verlangt, steht auf der eigenen Seite.

Kontrollen und Risiken gemeinsam

Risiken, Kontrollen, Compliance-Anforderungen und Audits werden gemeinsam betrachtet. Dadurch entstehen konsistente Sichten statt paralleler Listen.

Grundlage für die Revision

Die interne Revision leitet ihre Prüfungsprioritäten aus demselben Risikomodell ab, statt aus einer eigenen Liste.

Ausfall ist auch ein Aufsichtsthema

Wiederanlauf und Notbetrieb sind Gegenstand des Business Continuity Managements. Dieselben Pläne belegen auch die operationelle Resilienz.

Abgrenzung

MaRisk und DORA

Die beiden Regelwerke haben unterschiedliche Schwerpunkte. Die MaRisk regeln das Risikomanagement des Instituts insgesamt, DORA regelt die digitale operationale Resilienz. Seit die IT-Rundschreiben der BaFin auslaufen, sind die IT-Anforderungen in der Verordnung geregelt. Entscheidend ist deshalb nicht, welches Regelwerk gilt, sondern ob beide auf denselben Objekten aufsetzen.

Kriterium MaRisk DORA
Art Rundschreiben der BaFin, zuletzt 06/2026 (BA) vom 30. Juni 2026 Verordnung der Europäischen Union, unmittelbar anwendbar
Gegenstand Mindestanforderungen an das Risikomanagement Digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
Zuschnitt Prinzipienorientiert, mit drei Größenklassen und mehr Spielraum für kleine Institute Einheitlich, ergänzt um technische Regulierungs- und Durchführungsstandards
IT und IKT Die aufsichtlichen Anforderungen an die IT werden nach Angaben der BaFin im Wesentlichen von DORA abgedeckt IKT-Risikomanagement, Vorfälle, Tests, Drittparteienrisiko und Informationsregister
Was die Vorgänger betrifft Bleibt bestehen und wurde neu gefasst KAIT, VAIT und ZAIT aufgehoben, BAIT laufen zum 31. Dezember 2026 aus
Was am Ende steht Ein Risikomanagement, das Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht nachvollziehen können Nachweise gegenüber der Aufsicht, darunter das Informationsregister
Abbildung in CRISAM® Risiken, Kontrollen, Maßnahmen und Berichte in einer Plattform, revisionssicher historisiert Über die DORA-Erweiterung, integriert in ISMS, Business Continuity Management, Risikomanagement und Audit

Wo in der Praxis Probleme entstehen

Weniger bei den Regelwerken selbst als an den Schnittstellen zwischen ihnen. Ein Dienstleister, der eine kritische Funktion betreibt, ist ein Fall für das Informationsregister und zugleich ein operationelles Risiko. Wird beides getrennt geführt, entstehen widersprüchliche Datenstände, die spätestens der Revision auffallen. Eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Normen und Standards.

Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Risiken und Kontrollen liegen getrennt

Dann beginnen Sie mit der Zuordnung. Bestandsdaten lassen sich über eine csv- oder Rest-API-Schnittstelle übernehmen. Danach ist jede Kontrolle mit dem Risiko verknüpft, das sie senken soll.

Ausgangslage B

Der Umsetzungsstand nach BAIT muss überführt werden

Dann ist die DORA-Erweiterung der nächste Schritt. Das enthaltene Knowledge Pack stellt über 55 Bausteine und mehr als 700 Kontrollziele bereit, gegliedert nach Unternehmensgröße und für IKT-Dienstleister.

Ausgangslage C

Die Berichte an die Leitung werden gerade neu aufgesetzt

Dann kommt es darauf an, dass jeder Teilbericht eigenständig aktualisiert werden kann. Dashboards und individuell konfigurierbare Berichte lassen sich je Empfänger und Turnus zuschneiden.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform, je nach Ausgangslage das CRISAM® IRM Modul oder das CRISAM® ISMS Modul, für die IKT-Seite zusätzlich das DORA Knowledge Pack. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu BaFin, MaRisk und DORA

  • Die aufsichtlichen Anforderungen an die IT werden nach Angaben der BaFin im Wesentlichen von der EU-Verordnung DORA abgedeckt. Um Doppelregulierung zu vermeiden, hat die BaFin ihre Rundschreiben KAIT, VAIT und ZAIT zum 17. Januar 2025 aufgehoben, Kapitel 11 der BAIT ist entfallen, und die BAIT laufen zum 31. Dezember 2026 vollständig aus. Was bleibt, ist das Risikomanagement nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk.

  • Es gilt die Fassung des Rundschreibens 06/2026 (BA) vom 30. Juni 2026. Die Novelle ist stärker prinzipienorientiert, die Komplexität wurde nach Angaben der BaFin deutlich reduziert, der Umfang von 122 auf rund 80 Seiten. Für kleine und mittlere Wertpapierinstitute hat die BaFin ein eigenes Rundschreiben veröffentlicht.

  • Die Novelle führt nach Angaben der BaFin drei Größenklassen ein, im Wesentlichen nach der Bilanzsumme: sehr kleine Institute bis eine Milliarde Euro, kleine Institute sowie die übrigen weniger bedeutenden Institute. Als Beispiel nennt die BaFin die Stresstests, bei denen sehr kleine Institute auf fünf Stresstests kommen könnten, teilweise nur jährlich statt vierteljährlich. Bei der internen Berichterstattung bestimmt die Geschäftsleitung eigenverantwortlich, welche Teilberichte aktualisiert werden müssen.

  • Die beiden Regelwerke haben unterschiedliche Schwerpunkte. Die MaRisk regeln das Risikomanagement des Instituts insgesamt, DORA regelt die digitale operationale Resilienz. Seit die IT-Rundschreiben der BaFin auslaufen, sind die IT-Anforderungen in der Verordnung geregelt. Entscheidend ist deshalb nicht, welches Regelwerk gilt, sondern ob beide auf denselben Objekten aufsetzen.

  • Sie laufen aus. Nach Angaben der BaFin sind Institute, die die Artikel 5 bis 15 oder Artikel 16 der DORA anwenden, seit dem 17. Januar 2025 von den Anforderungen der BAIT befreit, und Kapitel 11 ist entfallen. Zum 31. Dezember 2026 werden die BAIT vollständig aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2027 müssen weitere Institute die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

  • Nein. Die BaFin hat diese drei Rundschreiben zum 17. Januar 2025 aufgehoben, dem Tag, an dem DORA gilt. Nach Angaben der BaFin soll so eine Doppelregulierung vermieden werden.

  • Sie sind über dieselben Objekte verknüpft. Ein Dienstleister, der eine kritische Funktion betreibt, ist ein Eintrag im Informationsregister und zugleich ein operationelles Risiko. In CRISAM® werden Risiken, Kontrollen, Compliance-Anforderungen und Audits gemeinsam betrachtet, und die DORA-Erweiterung ist in ISMS, Business Continuity Management, Risikomanagement und Audit integriert.

  • Entscheidend ist, ob Risiko, Kontrolle, Dienstleister und Nachweis in einem gemeinsamen Modell verknüpft sind. CRISAM® bewertet Risiken qualitativ und quantitativ in einer Brutto- und Nettosicht, führt Kontrollen mit Risikobezug und Wirksamkeitstests, steuert Maßnahmen workflowgestützt mit Verantwortlichkeiten und Fristen und dokumentiert alle Änderungen versioniert und auditierbar. Für die IKT-Seite bildet die DORA-Erweiterung die Anforderungen einschließlich der RTS- und ITS-Dokumente ab und unterstützt Aufbau, Pflege und Export des Informationsregisters.

Belege

Quellen und Stand

Die Angaben zu den aufsichtlichen Anforderungen auf dieser Seite stammen aus den folgenden Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, DORA kommt: Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT, Aufhebung von KAIT, VAIT und ZAIT sowie Auslaufen der BAITIT-Aufsicht
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Rundschreiben 06/2026 (BA), Mindestanforderungen an das Risikomanagement, vom 30. Juni 2026MaRisk
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, MaRisk-Novelle: Mehr ProportionalitätMaRisk
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, MaRisk schaffen mehr Spielraum für Banken, Größenklassen, Stresstests und UmfangMaRisk
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, MaRisk für kleine und mittlere WertpapierinstituteMaRisk

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.

Nächster Schritt

Die Rundschreiben laufen aus. Die Nachweise bleiben.

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Risikoinventar, Kontrollen mit Risikobezug, IKT-Risiken und Dienstleister, Maßnahmen mit Frist und die Unterlagen für Revision und Prüfer.

Demo vereinbaren

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