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Kurzantwort Termine Für wen Anforderungen Umsetzung Abgrenzung Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

UN R 155 und R 156 umsetzen: vom Managementsystem zur Typgenehmigung

Ohne gültige Bescheinigung gibt es keine Typgenehmigung. Die beiden Regelungen verlangen nicht nur sichere Fahrzeuge, sondern auch ein Managementsystem, das nach höchstens drei Jahren erneut bestätigt werden muss. Der Aufwand entsteht deshalb nicht im einzelnen Projekt, sondern in der Organisation.

Stand: 23. September 2026

Demo vereinbaren Anforderungen ansehen
CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
DASHBOARDS, Reifegrad je Themenfeld
Prozesse und Verantwortung
89 %
Risikobehandlung
76 %
Lieferkette
62 %
Softwareaktualisierung
54 %
6Fahrzeugtypen
2Bescheinigungen gültig
1Erneuerung fällig
24Maßnahmen offen
Fahrzeugtypen und Status
TypKlasseCSMSSUMS
Baureihe 1M1abgedecktabgedeckt
Baureihe 2M1abgedecktin Arbeit
Baureihe 3N1in Arbeitin Arbeit
Baureihe 4L3egeplantgeplant
Kurzantwort

Was verlangen UN R 155 und R 156?

Die UN-Regelung Nr. 155 regelt die Genehmigung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit und ein Cyber Security Management System. Dieses System ist dort definiert als ein systematischer, risikobasierter Ansatz, der organisatorische Prozesse, Verantwortlichkeiten und Governance festlegt, um Risiken aus Cyberbedrohungen für Fahrzeuge zu behandeln und die Fahrzeuge vor Cyberangriffen zu schützen.

Die UN-Regelung Nr. 156 verlangt dasselbe für Softwareaktualisierungen: ein Software Update Management System, also einen systematischen Ansatz, der organisatorische Prozesse und Verfahren festlegt, um die Anforderungen an die Bereitstellung von Softwareaktualisierungen zu erfüllen. Für beide Systeme stellt die Genehmigungsbehörde eine Bescheinigung über die Übereinstimmung aus, die höchstens drei Jahre gilt.

UN R 155Cyber Security Management System
UN R 156Software Update Management System
BescheinigungHöchstens drei Jahre gültig
FolgeVoraussetzung der Typgenehmigung
Termine

Was bereits gilt und für wen noch nicht

Für Pkw und Nutzfahrzeuge ist die Frist bereits verstrichen. Für Krafträder und Leichtfahrzeuge läuft sie noch.

22. Januar 2021

UN R 156 tritt in Kraft

Die Regelung zum Software Update Management System wird wirksam.

1. Juli 2024

Frist für die Klassen M, N und O

Übergangsbestimmung der UN-Regelung Nr. 155 für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und Anhänger.

10. Januar 2025

Fassung im Amtsblatt der EU

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung der UN R 155 tritt in Kraft.

1. Juli 2029

Frist für die Klasse L

Übergangsbestimmung für Krafträder und Leichtfahrzeuge. Hersteller in diesem Segment haben noch Zeit, sollten die Umsetzung aber rechtzeitig planen.

Die Termine stammen aus den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassungen der beiden Regelungen. Ein früheres Inkrafttreten der UN R 155 nennen wir nicht, da bei EUR-Lex nur das Inkrafttreten der dort veröffentlichten Fassung prüfbar war.

Für wen

Welche Fahrzeuge betroffen sind

Die beiden Regelungen haben unterschiedliche Anwendungsbereiche. Wer unter beide Regelungen fällt, benötigt auch zwei Bescheinigungen.

Typische Auslöser

  • Für einen neuen Fahrzeugtyp steht die Typgenehmigung an
  • Die Bescheinigung über die Übereinstimmung läuft in absehbarer Zeit aus
  • Ein Hersteller verlangt vom Zulieferer Nachweise für sein Managementsystem
  • Softwareaktualisierungen werden ausgeliefert, ohne dass ein Verfahren dafür beschrieben ist
  • Cybersecurity-Prozesse gibt es je Projekt, aber nicht als übergreifendes System
  • Ein Fahrzeugtyp der Klasse L ist in Entwicklung und die Frist rückt näher

Die Anwendungsbereiche im Wortlaut

Die UN-Regelung Nr. 155 gilt für Fahrzeuge der Klassen L, M, N und O, die mindestens ein elektronisches Steuergerät haben. Die UN-Regelung Nr. 156 gilt für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, R, S und T, die Softwareaktualisierungen zulassen.

Warum es die Zulieferer betrifft

Nach der UN-Regelung Nr. 155 muss der Fahrzeughersteller für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp eine gültige Bescheinigung über die Übereinstimmung für sein Cyber Security Management System besitzen. Was er dafür belegen muss, gibt er an seine Lieferkette weiter.

Was bei Ablauf passiert

Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und kann erneuert oder entzogen werden. Für die UN-Regelung Nr. 156 ist ausdrücklich festgehalten, dass bestehende Typgenehmigungen ihre Gültigkeit nicht allein deshalb verlieren, weil die Bescheinigung des Herstellers abläuft.

Anforderungen

Was ein Managementsystem zeigen muss

Acht Punkte, die bei der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde und bei jeder Erneuerung erneut eine Rolle spielen.

Anforderung System Worauf es ankommt So bilden Sie es in CRISAM® ab
Prozesse festlegen CSMS Das System ist als Ansatz definiert, der organisatorische Prozesse, Verantwortlichkeiten und Governance festlegt. Fehlen diese drei Elemente, gibt es nichts zu bewerten Das integrierte Automotive Knowledge Pack stellt über 85 Bausteine und mehr als 650 Kontrollziele bereit, an denen sich die eigenen Prozesse ausrichten lassen.
Risikobasiert vorgehen CSMS Der Ansatz ist ausdrücklich risikobasiert. Maßnahmen ohne erkennbaren Risikobezug überzeugen in der Bewertung nicht Risiken lassen sich über Assistenten strukturiert identifizieren und bewerten, qualitativ oder quantitativ. Die Brutto- und Nettosicht zeigt, was die Maßnahmen bewirken.
Bedrohungen behandeln CSMS Behandelt werden Risiken aus Cyberbedrohungen für Fahrzeuge, mit dem Ziel, die Fahrzeuge vor Cyberangriffen zu schützen Bedrohungen werden Komponenten und Schnittstellen zugeordnet, Maßnahmen den Bedrohungen. Compliance-Lücken und Abweichungen werden transparent identifiziert.
Lieferkette einbinden Beide Ein großer Teil der Nachweise liegt bei Zulieferern. Der Hersteller muss sie einholen und beurteilen können Informationen lassen sich gezielt und dezentral bei Fachverantwortlichen erheben. Das reduziert den Aufwand bei Baseline-Audits, Reviews und Lieferantenauskünften.
Softwarestände führen SUMS Das System legt organisatorische Prozesse und Verfahren fest, um die Anforderungen an die Bereitstellung von Softwareaktualisierungen zu erfüllen Anforderungen und Nachweise sind denselben Objekten zugeordnet wie die Komponenten, jeder offene Punkt mit Verantwortung und Frist.
Maßnahmen steuern Beide Jede Lücke braucht einen Verantwortlichen und eine Frist, sonst ist sie bei der nächsten Bewertung noch immer offen Maßnahmen werden workflowgestützt geplant, umgesetzt und überwacht, einschließlich Verantwortlichkeiten und Fristen.
Bescheinigung erneuern Beide Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und kann entzogen werden, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind Der Stand je Themenfeld ist jederzeit abrufbar, statt vor jeder Erneuerung neu erhoben zu werden. Dashboards zeigen Compliance-Status, Abweichungen und Maßnahmen.
Unterlagen an die Behörde übergeben Beide Entscheidend ist, welche Unterlagen die Genehmigungsbehörde erhält, nicht was im System hinterlegt ist Reports für Audits und Kundenanfragen sowie Export-Funktionen für Assessments und Prüfungen stehen bereit.
Umsetzung

CSMS und SUMS in CRISAM®, Schritt für Schritt

Von den Fahrzeugtypen bis zu den Unterlagen für die Genehmigungsbehörde.

Am Anfang legen Sie fest, für welche Fahrzeugtypen das System gelten muss. Daran knüpfen später Bescheinigungen, Fristen und Nachweise an.

CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
6Fahrzeugtypen
2Bescheinigungen gültig
1Erneuerung fällig
3in Vorbereitung
FAHRZEUGTYPEN, Stand je Typ
TypKlasseSteuergeräteCSMSSUMS
Baureihe 1M184abgedecktabgedeckt
Baureihe 2M179abgedecktin Arbeit
Baureihe 3N162in Arbeitin Arbeit
Baureihe 4L3e18geplantgeplant
Baureihe 5O29in Arbeitgeplant
Baureihe 6N257geplantgeplant
Steuergeräte je Fahrzeugklasse
M1N1N2L3eO2

Das Managementsystem ist als Ansatz definiert, der Prozesse, Verantwortlichkeiten und Governance festlegt. Der Assistent führt durch genau diese drei Elemente.

CRISAM®Beispielwerte
✕Hersteller AG/ CSMS und SUMS
TypenSystemRisikenLieferantenLückenBewertung
←Managementsystem abbilden

System und Zuordnung

SYSTEM
Cyber Security Management System
GELTUNGSBEREICH
Alle Fahrzeugtypen der Klassen M und N
PROZESSE
37
GOVERNANCE
beschrieben
VERKNÜPFT MIT
Bestehendes ISMS, Automotive Knowledge Pack
WEITERE BEZÜGE
Software Update Management System, TISAX
HINWEIS
Die Prozesse sind je Fahrzeugtyp zugeordnet, damit die Bescheinigung den richtigen Umfang trägt
VERANTWORTLICH
Leitung Produktsicherheit
NÄCHSTE BEWERTUNG
31.05.2027
Drei Dinge, nicht eines

Prozesse, Verantwortlichkeiten und Governance stehen gleichrangig in der Definition. Wer nur Prozesse beschreibt, liefert zwei Drittel.

Der Umfang gehört an den Typ

Die Bescheinigung muss für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp gelten. Deshalb hängt der Geltungsbereich an den Typen und nicht an einer Abteilung.

Nicht neu anfangen

Ein bestehendes Informationssicherheits-Managementsystem trägt einen Teil der Prozesse bereits. Sichtbar wird das über die Verknüpfung.

ZuordnungWEITER

Der Ansatz ist risikobasiert. Bedrohungen für das Fahrzeug werden bewertet und behandelt, und die Wirkung der Behandlung bleibt sichtbar.

CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
118Bedrohungen bewertet
96mit wirkenden Maßnahmen
24Maßnahmen offen
7über der Akzeptanzschwelle
RISIKEN, Brutto gegen netto je Bedrohung
BedrohungTypBruttoMaßnahmenNettoGeprüft
Zugriff über die MobilfunkverbindungBaureihe 1sehr hoch5 wirksammittel04.09.2026
Unbefugte SoftwareaktualisierungBaureihe 2sehr hoch4 wirksammittel04.09.2026
Manipulation über den LadevorgangBaureihe 1hoch3 wirksamgering21.08.2026
Missbrauch des DiagnosezugangsBaureihe 3hoch2 wirksammittel21.08.2026
Auslesen von FahrzeugdatenBaureihe 2mittel3 wirksamgering12.06.2026
Angriff über einen Zulieferdienstallehoch1 wirksammittelüberfällig
Verteilung der Nettorisiken
Sehr hochHochMittelGeringSehr gering

Der Hersteller muss auch die Lieferkette belegen können. Die Abfrage erfolgt dezentral, die Auswertung zentral, sodass Rückmeldungen nicht in Mailordnern verloren gehen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
Abfragen in der Lieferkette18 Einträge
AlleOffenTeilweiseVollständigÜberfällig
Nachweise zum Steuergerät der AntriebsregelungLieferant A
Komponente31.07.2026vollständig
Verfahren für SoftwarepaketeLieferant B
Prozess31.10.2026teilweise
Signatur und SchlüsselverwaltungLieferant C
Prozess30.11.2026teilweise
Meldeweg für SchwachstellenLieferant D
Prozess31.12.2026offen
Nachweise zur TelematikeinheitLieferant A
Komponente30.06.2026vollständig
Nachweise zum LadecontrollerLieferant E
Komponente31.01.2027offen
123›

Was bei der letzten Bewertung offen war, bildet die Arbeitsliste für die nächste. Jede Lücke ist der betroffenen Anforderung zugeordnet.

CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
LÜCKEN, Reifegrad je Themenfeld
Prozesse und Verantwortung
89 %
Risikobehandlung
76 %
Lieferkette
62 %
Softwareaktualisierung
54 %
Offene Anforderungen
AnforderungSystemThemenfeldFristStatus
Verfahren für NotfallaktualisierungenSUMSSoftware31.12.2026offen
Nachweise zweier ZuliefererCSMSLieferkette31.01.2027offen
Rückfallebene bei fehlgeschlagener AktualisierungSUMSSoftware31.03.2027in Arbeit
Überwachung nach AuslieferungCSMSRisiko30.06.2027in Arbeit
Rollen für die Freigabe beschriebenBeideGovernance30.09.2026erledigt
Offene Punkte
PunktWirkungVerantwortlich
Ein Zulieferer ohne Meldeweg für SchwachstellenLücke im Nachweis für die LieferketteEinkauf
Klasse L noch nicht im GeltungsbereichFrist rückt näher, Vorlauf fehltProduktsicherheit

Vor der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde stellen Sie den Stand je Themenfeld mit den zugehörigen Unterlagen zusammen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Hersteller AG/ CSMS und SUMS
Vorbereitung der BewertungStand 3. Quartal 2026
Prozesse und Verantwortung
Risikobehandlung
Lieferkette
Softwareaktualisierung
geforderterreicht
UnterlageInhaltStandVerantwortlichStatus
Beschreibung des Systems37 Prozesse, Rollen, Governance04.09.2026Produktsicherheitvollständig
GeltungsbereichFahrzeugtypen und Steuergeräte04.09.2026Entwicklungteilweise
Risikobehandlung118 Bedrohungen mit Bewertung04.09.2026Produktsicherheitvollständig
Lieferantennachweise18 Abfragen, Rücklauf dokumentiertlaufendEinkaufteilweise
Verfahren für SoftwareaktualisierungenFreigabe, Auslieferung, Rückfallebenein ÜberarbeitungSoftwarein Prüfung
Maßnahmenverzeichnis24 offene Punkte mit FristlaufendFachbereicheteilweise
Produktsicherheit

Managementsystem, Risikobehandlung, Vorbereitung der Bewertung.

Entwicklung

Geltungsbereich je Fahrzeugtyp, Anforderungen an Komponenten.

Software und Aftersales

Verfahren für Aktualisierungen, Freigabe, Rückfallebene.

Einkauf und Homologation

Nachweise der Zulieferer, Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

Multi-Compliance

Zwei Bescheinigungen, ein Managementsystem

Cyber Security und Softwareaktualisierung sind getrennt geregelt, betreffen aber dieselben Fahrzeugtypen, dieselben Zulieferer und dieselben Prozesse.

Vier Regelwerke in einem Modell

Neben TISAX lassen sich Anforderungen aus UN R 155 und 156, ISO/SAE 21434 und IATF 16949 strukturiert abbilden und auswerten.

Die Prozesse kommen aus der Entwicklung

Elemente des Managementsystems beruhen nach Angaben der ISO auf den Prozessen des ISO/SAE 21434. Wer dort sorgfältig dokumentiert, verfügt bereits über einen Teil der Nachweise.

Der Weg zum TISAX-Label

Das geforderte Information Security Assessment lässt sich direkt aus CRISAM® erzeugen, exportieren und importieren. Mehr dazu auf der Seite zu TISAX.

85 Bausteine als Startpunkt

Das integrierte Automotive Knowledge Pack stellt über 85 Bausteine und mehr als 650 Kontrollziele bereit, gegliedert für die Automobilindustrie.

Abgrenzung

UN R 155, UN R 156 und ISO/SAE 21434

Die beiden UN-Regelungen verlangen Managementsysteme und führen zu einer Bescheinigung, die höchstens drei Jahre gilt. ISO/SAE 21434 verlangt keine Bescheinigung, liefert aber die Prozesse: Elemente des Cyber Security Management System beruhen nach Angaben der ISO auf den Prozessen dieses Standards. Wer alle drei erfüllen muss, kann dafür dieselben Objekte nutzen.

Kriterium UN R 155 UN R 156 ISO/SAE 21434
Gegenstand Genehmigung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit und ein Cyber Security Management System Genehmigung von Fahrzeugen im Hinblick auf Softwareaktualisierung und ein Software Update Management System Cybersecurity Engineering für elektrische und elektronische Systeme
Anwendungsbereich Fahrzeuge der Klassen L, M, N und O mit mindestens einem elektronischen Steuergerät Fahrzeuge der Klassen M, N, O, R, S und T, die Softwareaktualisierungen zulassen Elektrische und elektronische Systeme in Straßenfahrzeugen
Was verlangt wird Ein systematischer, risikobasierter Ansatz mit Prozessen, Verantwortlichkeiten und Governance Ein systematischer Ansatz mit Prozessen und Verfahren für die Bereitstellung von Aktualisierungen Begriffe, Ziele, Anforderungen und Leitlinien für die Entwicklung
Verbindlichkeit Verbindlich, wo die Regelung angewendet wird Verbindlich, wo die Regelung angewendet wird Freiwillig, in der Lieferkette aber regelmäßig gefordert
Was am Ende steht Eine Bescheinigung über die Übereinstimmung, höchstens drei Jahre gültig Eine Bescheinigung über die Übereinstimmung, höchstens drei Jahre gültig Nachweise über das Cybersecurity Engineering
Bezug zur Typgenehmigung Der Hersteller muss für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp eine gültige Bescheinigung besitzen Bestehende Typgenehmigungen verlieren ihre Gültigkeit nicht allein durch den Ablauf der Bescheinigung Kein unmittelbarer Bezug zur Typgenehmigung
Abbildung in CRISAM® Als Prozesse, Risiken und Nachweise je Fahrzeugtyp Über dieselben Objekte, ergänzt um die Verfahren für Aktualisierungen Als Anforderungen und Risiken an Komponenten und Schnittstellen

Worauf es in der Praxis ankommt

Entscheidend ist nicht, welche Vorgabe die strengste ist, sondern ob der Geltungsbereich stimmt. Die Bescheinigung muss für den Fahrzeugtyp gelten, der genehmigt werden soll. Wer sein Managementsystem an einer Abteilung statt an den Fahrzeugtypen ausrichtet, bemerkt das oft erst bei der Bewertung. Eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Normen und Standards.

Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Die Prozesse sind definiert, aber nicht den Fahrzeugtypen zugeordnet

Dann beginnen Sie mit dem Geltungsbereich. Fahrzeugtypen, Steuergeräte und Prozesse werden in einem Modell verknüpft, damit die Bescheinigung den richtigen Umfang abdeckt.

Ausgangslage B

Die Erneuerung steht an

Dann kommt es darauf an, dass der Stand jederzeit abrufbar ist. Dashboards zeigen Compliance-Status, Abweichungen und Maßnahmen, ohne dass vor jeder Bewertung neu erhoben werden muss.

Ausgangslage C

Die Nachweise der Zulieferer fehlen

Dann ist die dezentrale Abfrage der nächste Schritt. Informationen lassen sich gezielt bei Fachverantwortlichen erheben, was den Aufwand bei Baseline-Audits, Reviews und Lieferantenauskünften reduziert.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform, das CRISAM® ISMS Modul und das Automotive Knowledge Pack. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu UN R 155 und R 156

  • Die UN-Regelung Nr. 155 regelt die Genehmigung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit und ein Cyber Security Management System. Dieses System ist dort definiert als ein systematischer, risikobasierter Ansatz, der organisatorische Prozesse, Verantwortlichkeiten und Governance festlegt, um Risiken aus Cyberbedrohungen für Fahrzeuge zu behandeln und die Fahrzeuge vor Cyberangriffen zu schützen.

  • Nach der UN-Regelung Nr. 156 ist das ein systematischer Ansatz, der organisatorische Prozesse und Verfahren festlegt, um die Anforderungen an die Bereitstellung von Softwareaktualisierungen nach dieser Regelung zu erfüllen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, R, S und T, die Softwareaktualisierungen zulassen.

  • UN R 155 gilt für Fahrzeuge der Klassen L, M, N und O, die mindestens ein elektronisches Steuergerät haben. Die Übergangsbestimmungen nennen den 1. Juli 2024 für die Klassen M, N und O sowie den 1. Juli 2029 für die Klasse L.

  • Die beiden UN-Regelungen verlangen Managementsysteme und führen zu einer Bescheinigung, die höchstens drei Jahre gilt. ISO/SAE 21434 verlangt keine Bescheinigung, liefert aber die Prozesse: Elemente des Cyber Security Management System beruhen nach Angaben der ISO auf den Prozessen dieses Standards. Wer alle drei erfüllen muss, kann dafür dieselben Objekte nutzen.

  • Höchstens drei Jahre. Sie wird von der Genehmigungsbehörde ausgestellt und kann erneuert werden. Sind die Anforderungen nicht mehr erfüllt, kann sie entzogen werden. Für die UN-Regelung Nr. 156 ist festgehalten, dass bestehende Typgenehmigungen ihre Gültigkeit nicht allein durch den Ablauf der Bescheinigung verlieren.

  • Nach der UN-Regelung Nr. 155 muss der Fahrzeughersteller für den zu genehmigenden Fahrzeugtyp eine gültige Bescheinigung über die Übereinstimmung besitzen. Was er dafür belegen muss, gibt er über Verträge und Abfragen in die Lieferkette weiter. Für Zulieferer wird die Regelung deshalb in Form von Nachweisanforderungen spürbar.

  • In CRISAM® lassen sich Informationen gezielt und dezentral bei Fachverantwortlichen erheben. Das reduziert den Aufwand bei Baseline-Audits, Reviews und Lieferantenauskünften erheblich, weil jede Rückmeldung direkt mit der zugehörigen Anforderung verknüpft ist.

  • Entscheidend ist, ob Fahrzeugtyp, Prozess, Risiko und Nachweis in einem gemeinsamen Modell verknüpft sind. CRISAM® bildet die Anforderungen aus VDA TISAX sowie aus UN R 155 und 156, ISO/SAE 21434 und IATF 16949 strukturiert ab und wertet sie aus, identifiziert Compliance-Lücken und Abweichungen und stellt über das integrierte Automotive Knowledge Pack mehr als 85 Bausteine und über 650 Kontrollziele bereit.

Belege

Quellen und Stand

Die Angaben zu den beiden UN-Regelungen auf dieser Seite stammen aus den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassungen.

  • UN-Regelung Nr. 155 in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung, Anwendungsbereich, Definition des Cyber Security Management System, Bescheinigung über die Übereinstimmung und ÜbergangsbestimmungenUN R 155
  • UN-Regelung Nr. 156 in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung, Anwendungsbereich, Definition des Software Update Management System, Bescheinigung und Inkrafttreten am 22. Januar 2021UN R 156
  • International Organization for Standardization, ISO/PAS 5112:2022, mit dem Hinweis, dass Elemente des Cyber Security Management System auf den Prozessen des ISO/SAE 21434 beruhenAbgrenzung

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.

Nächster Schritt

Ohne Bescheinigung keine Typgenehmigung.

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Fahrzeugtypen und Geltungsbereich, Prozesse und Verantwortlichkeiten, Risikobehandlung, Nachweise aus der Lieferkette und die Unterlagen für die Bewertung.

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