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Kurzantwort Zyklus Für wen Anforderungen Umsetzung Abgrenzung Einstieg Fragen
Regulatorik und Frameworks

B3S umsetzen: vom Branchenstandard zum prüffähigen Nachweis

Ein B3S beschreibt für Ihre Branche, wie der Stand der Technik umgesetzt werden kann. Die Arbeit nimmt er Ihnen nicht ab, er verkürzt sie aber: Statt einen eigenen Maßstab zu begründen, setzen Sie einen Standard um, dessen Eignung das BSI bereits festgestellt hat. Den Nachweis erbringen Sie alle drei Jahre.

Stand: 23. September 2026

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CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
DASHBOARDS, Erfüllungsgrad je Themenfeld
Organisation und Governance
86 %
Technische Sicherheitsmaßnahmen
73 %
Betrieb und Überwachung
64 %
Notfall und Wiederanlauf
51 %
214Anforderungen abgebildet
172umgesetzt
29Mängel offen
13mit Umsetzungsplan
Offene Sicherheitsmängel
MangelThemenfeldEinstufungPlan
Netztrennung zwischen Office und Leittechnik unvollständigTechnikhochvorhanden
Wiederanlaufzeiten nicht getestetNotfallhochvorhanden
Protokolldaten ohne definierte AuswertungBetriebmittelin Arbeit
Dienstleisterverträge ohne SicherheitsanforderungenOrganisationmitteloffen
Kurzantwort

Was ist ein B3S?

Ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard, kurz B3S, konkretisiert nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, wie die Anforderungen zum Stand der Technik erfüllt werden können. Betreiber kritischer Anlagen oder ihre Branchenverbände erarbeiten ihn und können ihn dem BSI zur Feststellung der Eignung vorlegen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung eines B3S besteht nicht, und auch die Umsetzung eines bestehenden B3S ist für Betreiber nicht verpflichtend.

Der Vorteil liegt an anderer Stelle: Wer einen B3S mit festgestellter Eignung anwendet, hat bei Prüfungen Rechtssicherheit bezüglich des Stands der Technik. Zudem muss er den Maßstab nicht selbst begründen.

Wer erstelltBetreiber und Branchenverbände
Wer stellt die Eignung festBSI
Pflicht zur AnwendungKeine
NachweisAlle drei Jahre, § 39 Absatz 1 BSIG
Der Zyklus

Fünf Stationen, die sich alle drei Jahre wiederholen

Es gibt keinen bundesweiten Stichtag. Der Turnus richtet sich nach Ihrem letzten Nachweis. Deshalb lohnt es sich, den Weg dorthin nicht jedes Mal neu aufzubauen.

Station 1

Geltungsbereich

Die Verantwortung für die vollständige Abdeckung des Geltungsbereichs liegt beim Betreiber. Die prüfende Stelle überprüft die Vollständigkeit noch einmal.

Station 2

Prüfgrundlage

Ein B3S kann die Prüfgrundlage sein. Ist er abstrakt gehalten, kann es erforderlich sein, ihn anhand konkreter Maßnahmen zu präzisieren.

Station 3

Umsetzung

Die Anforderungen werden auf Ihre Anlagen, Prozesse und Systeme bezogen, und jede Maßnahme erhält eine Verantwortung und eine Frist.

Station 4

Prüfung

Geprüft wird durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Zertifizierungsstelle oder eine gleichwertig akkreditierte europäische Stelle.

Station 5

Nachweis

Eingereicht werden die Nachweisdokumente mit ihren Anlagen, darunter die Liste der Sicherheitsmängel samt Umsetzungsplan zur Behebung.

Nach Angaben des BSI gilt für den nächsten Nachweis eine regelmäßig wiederholte Frist von drei Jahren. Die Eignungsfeststellung eines B3S ist davon getrennt: Sie wird nach einer Mitteilung des BSI ab 2024 regelmäßig für drei Jahre erteilt. Welche B3S derzeit eine festgestellte Eignung haben und wie lange sie gilt, führt das BSI in einer eigenen Übersicht.

Für wen

Wann ein B3S der kürzere Weg ist

Für Betreiber kritischer Anlagen, die den Nachweis führen müssen und keinen eigenen Maßstab begründen wollen.

Typische Auslöser

  • Der nächste Nachweis nach § 39 Absatz 1 BSIG steht an
  • Die letzte Prüfung hat eine Mängelliste hinterlassen, die noch offen ist
  • Für die eigene Branche gibt es einen B3S mit festgestellter Eignung
  • Die Anforderungen liegen in einer Tabelle, ohne Verknüpfung zu den Maßnahmen
  • Das Unternehmen betreibt bereits ein ISMS nach ISO 27001, aber der Bezug zum Branchenstandard fehlt
  • Die Eignungsfeststellung des angewendeten B3S läuft aus

Für welche Sektoren es einen B3S gibt

Das BSI führt eine Übersicht der B3S mit festgestellter Eignung. Vertreten sind darin die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanzwesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung.

Warum hier keine Gültigkeitsdaten stehen

Jede Eignungsfeststellung ist befristet, und die Fristen enden zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Eine Liste auf dieser Seite wäre daher schnell veraltet. Maßgeblich ist die Übersicht des BSI.

Was gilt, wenn die Eignung während der Prüfung endet

Nach Angaben des BSI kann ein zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns gültiger B3S weiterhin für die Erstellung der Prüfgrundlage herangezogen werden. Für den laufenden Betrieb bleibt maßgeblich, dass die Anforderungen dem Stand der Technik entsprechen.

Anforderungen

Was der Nachweis verlangt

Acht Punkte entlang des Nachweisverfahrens. Der B3S gibt den Maßstab vor, Umsetzung und Nachweis verantworten Sie.

Anforderung Station Worauf es ankommt So bilden Sie es in CRISAM® ab
Geltungsbereich abgrenzen Geltungsbereich Der Geltungsbereich muss vollständig beschrieben und grafisch dargestellt sein. Die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber Unternehmensstrukturen werden flexibel modelliert. Anlagen, Prozesse und Systeme sind als Objekte im selben Modell erfasst wie Risiken und Maßnahmen.
Prüfgrundlage festlegen Prüfgrundlage Die Prüfgrundlage muss der Prüfung zugrunde liegen. Ein B3S kann diese Rolle übernehmen, wenn er konkret genug ist Branchenspezifische Sicherheitsstandards lassen sich strukturiert abbilden und mit bestehenden ISMS-Elementen verknüpfen.
Anforderungen konkretisieren Prüfgrundlage Wo der Standard abstrakt bleibt, kann es erforderlich sein, ihn anhand konkreter Maßnahmen zu präzisieren Jede Anforderung lässt sich mit den Maßnahmen verknüpfen, die sie erfüllen. Was sie für Ihr Unternehmen konkret bedeutet, ist direkt am Objekt dokumentiert und nicht in einer separaten Datei.
Risiken systematisch behandeln Umsetzung Ohne ein Verfahren, das Risiken erhebt, bewertet, behandelt und nachhält, lässt sich im Prüfungstermin nur das Ergebnis zeigen, nicht der Weg dorthin Sicherheitsrisiken werden systematisch identifiziert, bewertet und behandelt, als Teil des Informationssicherheits-Managementsystems und nicht daneben.
Maßnahmen steuern Umsetzung Jede Maßnahme braucht einen Verantwortlichen und eine Frist, sonst bleibt sie im Prüfungstermin eine bloße Absichtserklärung Maßnahmen zur Erhöhung der Cyber- und Betriebsresilienz werden workflowgestützt geplant, umgesetzt und überwacht, einschließlich Verantwortlichkeiten und Fristen.
Vorfälle dokumentieren Betrieb Sicherheitsrelevante Vorfälle, die daraus folgenden Maßnahmen und die Zuständigkeiten müssen belegbar sein CRISAM® unterstützt die strukturierte Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Erfüllung von Melde- und Nachweispflichten gegenüber Behörden und Prüfern.
Mängel mit Plan führen Nachweis Zum Nachweis gehört die Liste der Sicherheitsmängel einschließlich des Umsetzungsplans zur Behebung Offene Punkte werden als Maßnahmen am selben Objekt geführt wie die betroffene Anforderung, mit Status, Frist und Verantwortung.
Unterlagen an Prüfer übergeben Nachweis Entscheidend ist, welche Unterlagen die prüfende Stelle erhält, nicht was im System hinterlegt ist Audit- und Compliance-Berichte für interne und externe Prüfungen sowie Export-Funktionen für Behörden, Auditoren und Stakeholder stehen bereit.
Umsetzung

B3S in CRISAM®, Schritt für Schritt

Vom Geltungsbereich bis zu den Unterlagen, die die prüfende Stelle erhält.

Am Anfang steht die Frage, was zum Geltungsbereich gehört. Anlagen, Prozesse und Systeme werden als Objekte modelliert, damit sich jede Anforderung später einem konkreten Objekt zuordnen lässt.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
4kritische Anlagen
38Prozesse im Geltungsbereich
126Systeme zugeordnet
7Zuordnung offen
GELTUNGSBEREICH, Kritische Anlagen
AnlageArtStandortSystemeErfassung
Anlage NordErzeugungWerk 141vollständig
Anlage OstVerteilungWerk 233vollständig
LeitstelleSteuerungZentrale28teilweise
Anlage SüdErzeugungWerk 324teilweise
Systeme je Zone
LeittechnikNetzServerClientsExtern

Der Branchenstandard wird als Anforderungskatalog übernommen und mit vorhandenen ISMS-Elementen verknüpft. Was bereits erfüllt ist, müssen Sie nicht erneut beschreiben.

CRISAM®Beispielwerte
✕Risk AG/ ISMS KRITIS
GeltungsbereichStandardsLückenMaßnahmenVorfälleBerichte
←Standard abbilden

Standard und Zuordnung

STANDARD
Branchenspezifischer Sicherheitsstandard
GELTUNGSBEREICH
Alle kritischen Anlagen
ANFORDERUNGEN
214
DETAILGRAD
konkretisiert
VERKNÜPFT MIT
Bestehendes ISMS nach ISO 27001
WEITERE BEZÜGE
Maßnahmen nach § 30 BSIG, Business Continuity Management
HINWEIS ZUR PRÜFGRUNDLAGE
Abstrakte Anforderungen sind mit konkreten Maßnahmen hinterlegt, damit die Prüfgrundlage trägt
VERANTWORTLICH
Leitung Informationssicherheit
NÄCHSTE ÜBERPRÜFUNG
30.06.2027
Verknüpfen statt neu schreiben

Anforderungen des Branchenstandards lassen sich mit bestehenden ISMS-Elementen verknüpfen. Doppelte Dokumentation entsteht dort, wo diese Verbindung fehlt.

Abstrakt reicht nicht immer

Wo der Standard allgemein bleibt, gehört die konkrete Maßnahme daneben. Sonst trägt die Prüfgrundlage im Termin nicht.

Eine Quelle, mehrere Pflichten

Dieselbe Maßnahme kann eine Anforderung des Branchenstandards und eine aus dem Gesetz erfüllen. Sie wird einmal gepflegt.

ZuordnungWEITER

Die Gap-Analyse zeigt nicht nur, was fehlt, sondern wo es fehlt. So entsteht statt einer bloßen Prozentzahl eine konkrete Arbeitsliste.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
214Anforderungen
172umgesetzt
29offen
13nicht anwendbar
GAP-ANALYSE, Anforderungen mit Status
AnforderungThemenfeldStatusNachweisGeprüft
Netztrennung zwischen ZonenTechnikoffenfehlt04.09.2026
Wiederanlauf getestetNotfalloffenfehlt04.09.2026
Protokollierung und AuswertungBetriebteilweiseteilweise21.08.2026
Anforderungen an DienstleisterOrganisationteilweisein Arbeit21.08.2026
Zugriffsrechte turnusmäßig prüfenOrganisationumgesetztvorhanden12.06.2026
Patch- und ÄnderungsverfahrenBetriebumgesetztvorhanden12.06.2026
Offene Anforderungen je Themenfeld
OrganisationTechnikBetriebNotfallPersonal

Aus jeder Lücke entsteht eine Maßnahme mit Verantwortung und Frist. Daraus ergibt sich der Umsetzungsplan, den die prüfende Stelle später sehen will.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
Maßnahmen zum Branchenstandard42 Einträge
AlleOffenIn UmsetzungZur PrüfungAbgeschlossen
Netztrennung Office und Leittechnik herstellenTechnik
Projekt31.03.2027offen
Wiederanlauf je kritischer Anlage testenNotfall
Test30.11.2026in Umsetzung
Auswertung der Protokolldaten festlegenBetrieb
Konzept31.10.2026in Umsetzung
Sicherheitsanforderungen in MusterverträgeOrganisation
Vertrag31.07.2026abgeschlossen
Turnus für die Rechteprüfung festgelegtOrganisation
Prozess30.06.2026abgeschlossen
Fernzugänge der Dienstleister erfassenTechnik
Erhebung31.12.2026offen
123›

Auch Vorfälle gehören zum Nachweis. Was gemeldet wurde, welche Maßnahmen daraus folgten und wer zuständig war, ist ebenso zu belegen wie die Maßnahmenliste.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
11Vorfälle im Zeitraum
3meldepflichtig eingestuft
8Maßnahmen abgeleitet
2Auswertung offen
VORFÄLLE, Einstufung und Folge
VorfallBetroffenEinstufungMeldungFolge
Ausfall einer SteuerungskomponenteAnlage NorderheblicherfolgtMaßnahme offen
Unautorisierter ZugriffsversuchLeitstelleerheblicherfolgtMaßnahme läuft
Schadsoftware auf einem ClientWerk 2mittelerfolgtabgeschlossen
Ausfall einer NetzstreckeWerk 3mittelnicht erforderlichabgeschlossen
Fehlkonfiguration einer FirewallregelZentralegeringnicht erforderlichAuswertung offen
Offene Punkte
PunktWirkungVerantwortlich
Zwei Vorfälle ohne abgeschlossene AuswertungLernschleife fehlt im NachweisInformationssicherheit
Fernzugänge der Dienstleister nicht vollständig erfasstGeltungsbereich unvollständigIT-Betrieb

Am Ende übergeben Sie der prüfenden Stelle den Erfüllungsgrad je Themenfeld, die Mängelliste mit Umsetzungsplan und die zugehörigen Unterlagen.

CRISAM®Beispielwerte
☰Risk AG/ ISMS KRITIS
Nachweis BranchenstandardStand 3. Quartal 2026
Organisation
Technik
Betrieb
Notfall
geforderterreicht
UnterlageInhaltStandVerantwortlichStatus
Beschreibung des Geltungsbereichs4 Anlagen, 38 Prozesse, 126 Systeme04.09.2026Informationssicherheitteilweise
PrüfgrundlageBranchenstandard, konkretisiert04.09.2026Informationssicherheitvollständig
Liste der Sicherheitsmängel29 offene Punkte04.09.2026Informationssicherheitvollständig
UmsetzungsplanMaßnahmen mit Frist und VerantwortunglaufendFachbereicheteilweise
Vorfalldokumentation11 Vorfälle mit Einstufung und FolgelaufendInformationssicherheitin Prüfung
NachweisdokumenteFormulare und Anlagen für die Einreichungin VorbereitungInformationssicherheitoffen
Geschäftsleitung

Entscheidung über Geltungsbereich, Mittel und den Umgang mit offenen Mängeln.

Informationssicherheit

Prüfgrundlage, Gap-Analyse, Mängelliste, Nachweisunterlagen.

IT- und OT-Betrieb

Umsetzung der technischen Maßnahmen, Vorfälle, Systemdokumentation.

Prüfende Stelle

Prüfung auf Grundlage der Prüfgrundlage, Kontrolle des Geltungsbereichs.

Multi-Compliance

Ein Nachweis, mehrere Adressaten

Branchenstandard, Gesetz und eigene Zertifizierung fragen weitgehend dieselben Inhalte ab. In CRISAM® erheben Sie diese nur einmal.

KRITIS und B3S in einem Modell

KRITIS-relevante Anforderungen und branchenspezifische Sicherheitsstandards lassen sich strukturiert abbilden und mit bestehenden ISMS-Elementen verknüpfen.

Dieselbe Maßnahme, mehrere Pflichten

Die Anforderungen aus NIS2 werden nicht isoliert behandelt, sondern direkt in bestehende ISMS-, Risiko- und Kontrollstrukturen integriert.

Aufsetzen auf ISO 27001

Wer ein Managementsystem nach ISO 27001 betreibt, bringt einen großen Teil der Struktur bereits mit. Der Branchenstandard ergänzt diese Struktur, er ersetzt sie nicht.

Notfall gehört dazu

Wiederanlauf und Notbetrieb sind Themenfelder des Nachweises und zugleich Gegenstand des Business Continuity Managements. Dieselben Pläne decken beides ab.

Abgrenzung

B3S, ISO 27001 und IT-Grundschutz

Alle drei beschreiben, wie Informationssicherheit organisiert wird, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Der B3S beschreibt, was in Ihrer Branche als Stand der Technik gilt. ISO 27001 legt fest, wie ein Managementsystem aufgebaut ist. Der IT-Grundschutz liefert die Bausteine dazwischen. Für den Nachweis zählt, welche Prüfgrundlage Sie wählen und ob sie konkret genug ist.

Kriterium B3S ISO/IEC 27001 BSI IT-Grundschutz
Wer erstellt Betreiber kritischer Anlagen oder ihre Branchenverbände International Organization for Standardization Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Reichweite Eine Branche Jede Organisation Jede Organisation, mit deutschem Behördenbezug
Was es beantwortet Wie der Stand der Technik in dieser Branche erfüllt werden kann Wie ein Managementsystem für Informationssicherheit aufgebaut und betrieben wird Welche Bausteine und Anforderungen für typische Zielobjekte gelten
Verbindlichkeit Freiwillig. Es besteht keine Pflicht, einen B3S zu erarbeiten oder anzuwenden Freiwillig, in Verträgen und Ausschreibungen aber oft gefordert Freiwillig, in Teilen der Verwaltung verbindlich gesetzt
Rolle im Nachweis Kann die Prüfgrundlage sein, wenn er konkret genug ist Liefert die Struktur, ersetzt aber nicht die Prüfgrundlage Liefert Anforderungen, die in die Prüfgrundlage einfließen können
Was am Ende steht Ein Nachweis gegenüber dem BSI, alle drei Jahre Ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle Ein Testat oder Zertifikat nach dem Vorgehen des BSI
Abbildung in CRISAM® Als Anforderungskatalog, verknüpft mit bestehenden ISMS-Elementen Als Managementsystem mit Risiken, Kontrollen und Maßnahmen Als Bausteine mit Anforderungen, auf dieselben Objekte bezogen

Worauf es in der Praxis ankommt

Entscheidend ist nicht, welcher Standard der bessere ist, sondern ob die gewählte Prüfgrundlage konkret genug ist. Nach Angaben des BSI kann es erforderlich sein, eine abstrakt gehaltene Prüfgrundlage anhand konkreter Maßnahmen zu präzisieren. Diese Präzisierung lohnt sich, weil Sie beim nächsten Nachweis darauf aufbauen können. Eine Übersicht aller Regelwerke finden Sie unter Normen und Standards.

Der Einstieg

So starten Sie mit CRISAM®

Der erste Schritt hängt davon ab, wo Sie heute stehen.

Ausgangslage A

Der Branchenstandard liegt als Dokument vor

Dann beginnen Sie mit der Abbildung. Die Anforderungen werden als Katalog geführt und mit bestehenden ISMS-Elementen verknüpft, statt in einer separaten Tabelle gepflegt zu werden.

Ausgangslage B

Ein ISMS nach ISO 27001 läuft bereits

Dann ist die Verknüpfung der nächste Schritt. Ein Teil der Anforderungen ist über vorhandene Kontrollen und Maßnahmen bereits erfüllt. Sichtbar wird das erst durch die Zuordnung.

Ausgangslage C

Die letzte Prüfung hat Mängel hinterlassen

Dann steht der Umsetzungsplan im Mittelpunkt. Jeder Mangel wird als Maßnahme an der betroffenen Anforderung geführt, mit Verantwortung, Frist und Status.

Sie benötigen dafür die CRISAM® GRC Plattform und das CRISAM® ISMS Modul. In der Demo besprechen wir Ihre Ausgangslage und zeigen, was davon bei Ihnen bereits vorhanden ist.

Demo vereinbaren
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu B3S und KRITIS

  • Ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard, kurz B3S, konkretisiert nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, wie die Anforderungen zum Stand der Technik erfüllt werden können. Betreiber kritischer Anlagen oder ihre Branchenverbände erarbeiten ihn und können ihn dem BSI zur Feststellung der Eignung vorlegen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung eines B3S besteht nicht, und auch die Umsetzung eines bestehenden B3S ist für Betreiber nicht verpflichtend.

  • Weil er den Maßstab bereits vorgibt. Nach Angaben des BSI haben Betreiber, die einen B3S mit festgestellter Eignung anwenden, bei Prüfungen Rechtssicherheit bezüglich des Stands der Technik. Wer stattdessen einen eigenen Weg wählt, muss im Prüfungstermin begründen, warum dieser Weg dem Stand der Technik entspricht.

  • Alle drei beschreiben, wie Informationssicherheit organisiert wird, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen. Der B3S beschreibt, was in Ihrer Branche als Stand der Technik gilt. ISO 27001 legt fest, wie ein Managementsystem aufgebaut ist. Der IT-Grundschutz liefert die Bausteine dazwischen. Für den Nachweis zählt, welche Prüfgrundlage Sie wählen und ob sie konkret genug ist.

  • Nach Angaben des BSI gilt nach der erstmaligen Erbringung eine regelmäßig wiederholte Frist von drei Jahren bis zum jeweils nächsten Nachweis. Rechtsgrundlage ist § 39 Absatz 1 BSIG, früher § 8a Absatz 3 BSIG. Es gibt keinen bundesweiten Stichtag, der Turnus richtet sich nach dem eigenen letzten Nachweis.

  • Nach Angaben des BSI sind Zertifizierungsstellen geeignet, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind, sowie gleichwertig akkreditierte europäische Stellen. Der Nachweis muss den vom BSI geforderten Rahmenbedingungen genügen, die im Dokument Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren festgehalten sind.

  • Nach der Orientierungshilfe des BSI gehören dazu das Nachweisdokument für die kritische Infrastruktur und das Nachweisdokument zur Prüfung, dazu Anlagen: die Beschreibung und grafische Darstellung des Geltungsbereichs, die Beschreibung der Prüfgrundlage sowie die Liste der Sicherheitsmängel einschließlich des Umsetzungsplans zur Behebung der Mängel.

  • Ja. Nach Angaben des BSI ist die Prüfgrundlage zentral: Sie muss den Prüfungen zugrunde liegen, und ein B3S kann diese Rolle übernehmen. Ist das Detailniveau abstrakt, kann es erforderlich sein, die Prüfgrundlage für die Erbringung des Nachweises anhand konkreter Maßnahmen zu präzisieren.

  • Entscheidend ist, ob Anforderung, Maßnahme, Vorfall und Nachweis in einem gemeinsamen Modell verknüpft sind. In CRISAM® lassen sich KRITIS-relevante Anforderungen und branchenspezifische Sicherheitsstandards strukturiert abbilden und mit bestehenden ISMS-Elementen verknüpfen. Maßnahmen werden workflowgestützt geplant, umgesetzt und überwacht, einschließlich Verantwortlichkeiten und Fristen. Für die Übergabe stehen Audit- und Compliance-Berichte sowie Export-Funktionen für Behörden, Auditoren und Stakeholder bereit.

Belege

Quellen und Stand

Die Angaben zu B3S und zum Nachweisverfahren auf dieser Seite stammen aus den folgenden Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Branchenspezifische Sicherheitsstandards, Zweck, Erstellung und EignungsfeststellungGrundlagen
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Übersicht der B3S mit festgestellter Eignung und ihrer GeltungsdauerÜbersicht
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Fragen und Antworten zur Umsetzung von B3SUmsetzung
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Fragen und Antworten zu Nachweisen gemäß § 39 BSIG, Turnus und prüfende StellenNachweis
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 39 Absatz 1 BSIG, Bestandteile des NachweisesNachweis
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Eignungsfeststellung für B3S ab 2024 regelmäßig für drei JahreGeltungsdauer

Die Angaben geben den Stand der genannten Quellen zum oben angeführten Prüfstand wieder.

Nächster Schritt

Den Standard gibt die Branche vor. Den Nachweis führen Sie.

In der Demo gehen wir Ihren Fall durch: Geltungsbereich, Abbildung des Branchenstandards, Gap-Analyse, Maßnahmen mit Frist und die Unterlagen für die prüfende Stelle.

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