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Mann der Cybersicherheit auf Laptop kontrolliert

Cybersicherheit:
Richtlinie NIS-2 kommt

Was Sie jetzt tun müssen
Halten Sie Schritt beim Thema Cybersicherheit? Ist Ihr Unternehmen vor Hacker-Angriffen gut geschützt? Die neue NIS-2-Richtline liefert neue Vorgaben und Maßnahmen in diesem Bereich und kommt auf viele Unternehmen in Europa zu. Sie ist bereits seit 2022 verabschiedet und wird aktuell in deutsches und österreichisches Recht übertragen.

Was ist eigentlich die neue NIS-2 Richtlinie?

Die neue NIS-2-Richtlinie ist bis 17.10.2024 umzusetzen und die Nachfolgerin der NIS-Richtlinie aus 2016.

Ihr Ziel ist Schaffung eines hohen gemeinsamen Niveaus der Cybersicherheit in der EU, eingebettet in einen modernisierten Rechtsrahmen. Außerdem sind genaue Vorgaben enthalten, welche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind.

Durch NIS-2 soll die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsschnelligkeit auf Sicherheitsvorfälle verbessert werden. Betroffene Unternehmen und Einrichtungen müssen geeignete Risikomanagementmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme treffen. Zudem unterliegen sie strengeren Meldepflichten.

Wer ist betroffen?

Wahrscheinlich ist das eine der Fragen, die Sie sich für Ihr Unternehmen nun stellen.

Die Richtline gilt für öffentliche oder private Einrichtungen in verschiedenen Sektoren. Vorab kann man schon sagen, dass mehr Sektoren (von 8 auf 18) und mehr Unternehmen pro Sektor betroffen sein werden als in der bisherigen NIS Richtlinie.

grünes Rufzeichen Symbol

Sektoren mit hoher Kritikalität (+3)

Tabelle Sektoren mit hoher Kritikalität
dazugehörige Sektoren

Sonstige kritische Sektoren (+6)

Teilsektoren Tabelle
Sektorentabelle

Der Schwellenwert für betroffene Unternehmen (Art 1 Abs 1 NIS-2-RL) liegt bei

Mittleren Unternehmen

  • 50-250 Beschäftigte
  • Zwischen 10 und 50 Mio Euro Umsatz
  • Weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme

Großen Unternehmen

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Mehr als 50 Mio Euro Umsatz
  • Mehr als 43 Mio Euro Bilanzsumme

Die NIS-2-Richtlinie enthält erweiterte vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen mit spezifischen Mindestanforderungen zu u.a. Konzepten für Risikoanalyse für Informationssysteme und Sicherheit für Informationssysteme, Krisenmanagement und BCM, Incident Management, Sicherheit der Lieferkette, Cyberhygiene uvm.

Haben Sie schon einen Prozess zur Meldung von Cybersicherheitsvorfällen in Ihrem Risikomanagement System etabliert? Haben Sie schon Konzepte zum Risikomanagement und zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen erarbeitet?

Super! Dann sind Sie schon auf einem sehr guten Weg. Falls diese Themen bei Ihnen noch offen sind und Ihr Unternehmen in die betroffenen Sektoren und Schwellenwerte fällt, ist unsere Empfehlung, sich schnellstmöglich mit der Umsetzung der NIS-2-Compliance zu beschäftigen.

Je nachdem, welche Systeme und Prozesse bereits vorhanden sind, dauert die Projektlaufzeit für die Implementierung von NIS 2 mehrere Monate.

In der GRC Plattform CRISAM® ist die Implementierung der NIS-2-Richtlinie einfach. Integrieren Sie NIS-2 in Ihr bestehendes ISMS und nutzen Sie außerdem durch Dashboards und maßgeschneiderte Reports die Möglichkeit, genau die Auswertungs- und Dokumentationsmöglichkeiten, die gefordert sind, auf Knopfdruck zu generieren.

Wussten Sie schon, dass Leitungsorgane für Verstöße haften,
wenn essenzielle Risikoabwägungen vernachlässigt oder ignoriert wurden?

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sollte aus Unternehmenssicht kein „notwendiges Übel“ sein, sondern vielmehr als Chance gesehen zu werden, Signale zu senden. Sie erfüllen damit im Bereich Cybersicherheit höchste europäische Standards und sind auf Hacker-Angriffe bestmöglich vorbereitet.

Die Geschäftsprozesse sind besser geschützt, das Risiko von Datenverlusten und Betriebsausfälle wird erheblich minimiert.

Außerdem schützen Sie Ihr Unternehmen vor empfindlich hohen Strafen, die zwischen sieben bis 10 Millionen Euro oder 1,4-2% des Gesamtjahresumsatzes liegen können (je nachdem in welche Kategorie Ihre Einrichtung fällt).

No risk – just get in touch with us!

Möchten Sie mehr Informationen haben? Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen NIS-2-Richtlinie?

Damit Sie sich mit Ihrem Unternehmen vorbereiten können, haben wir die EU-Richtlinie in einem Katalog (NIS-2) in einem Baustein (NIS-2 EU) umgesetzt. Diese 35 Kontrollziele erleichtern Ihnen die Implementierung der neuen Richtlinie erheblich. 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir unterstützen Sie mit CRISAM® GRC in diesem Prozess!

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